Behördenwegweiser
Liegenschaftskataster
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis, im Sinne der Grundbuchordnung, über die gesamte Bodenfläche des Stadtgebietes. Es dient der Sicherung des Grundeigentums und ist die Grundlage für einen geordneten Grundstücksverkehr. Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgte früher in analoger Form durch Risse (Zahlenwerk), Flurbuch (Buchwerk) und Flurkarten (Kartenwerk).
Mit der Digitalisierung des Liegenschaftskatasters wurde schon früh in den 1980er Jahren begonnen. Zunächst erfolgte die digitale Erfassung des Flurbuchs, welches in das automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) überführt wurde, anschließend digitalisierte man die Flurkarte und führte die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) ein.
Seit 2011 sind in Baden-Württemberg die relevanten Daten für die Eigentumssicherung im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) zusammengefasst und seit 2015 über eine einheitliche Schnittstelle bundesweit bereitgestellt.
Bezug von ALKIS-Daten
1. über das Open GeoData Portal www.lgl-bw.de/Produkte/Open-Data/
Hier können seit Juni 2024 Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) kostenlos beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) bezogen werden. Das Open GeoData-Angebot beinhaltet für das Liegenschaftskataster folgende Produkte:
- ALKIS (ohne Eigentümerangaben) im NAS- und Shape-Format
Der Aktualisierungszyklus beträgt 4 Mal pro Jahr. Die Daten werden gemarkungsweise abgerufen. - Hauskoordinaten
- Hausumringe
- Verwaltungs- und Katasterbezirksgrenzen
2. über den LGL Geodatenshop https://geodatenshop.lgl-bw.de
Hier erhalten Sie die ALKIS-Daten (ohne Eigentümer) entgeltlos mit der höchsten Aktualität, in allen Formaten (z.B. DXF) über einen Abrufrahmen räumlich begrenzt.
Voraussetzung für die Nutzung des Geodatenshops ist, dass Sie sich als Benutzer ein Benutzerkonto einrichten.
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt der Stadt Freiburg erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Qualitätssicherung und Service des Liegenschaftskatasters
- Qualitätssicherung der zur Übernahme ins Liegenschaftskataster eingereichten Vermessungsschriften und Katasterberichtigungsunterlagen (Eignungsprüfung nach Nr. 32 der VwVLK, LK-Vorschrift)
- Qualitätssicherung der Erfassung der Basisinformationen und Basisdaten des Liegenschaftskatasters mit dem amtlichen Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS)
- Qualitätssicherung von Berechnungen von Landeskoordinaten bei einwandfreien Vermessungen mit dem amtlichen Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS)
- Beanstandung von Vermessungsschriften, die nicht zur Übernahme ins Liegenschaftskataster geeignet sind, durch schriftliche Mitteilung der zu beseitigenden Mängel.
- Kundenberatung bzgl. der Dienstleistungen des Vermessungsamtes, insbesondere bei schwierigen Katastergrundlagen.
- Betreuung und Beratung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/-innen bei Datenerhebungen sowie beim Aufbau ihrer Liegenschaftsvermessung, insbesondere bei schwieriger Katastergrundlage.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
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Kontakt
Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle "Runzmattenweg", Linie 1 und 3