Behördenwegweiser
Abteilung Liegenschaftskataster und Geoinformation
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis im Sinne der Grundbuchordnung über die gesamte Bodenfläche des Stadtgebiets. Es dient der Sicherung des Grundeigentums und ist die Grundlage für einen geordneten Grundstücksverkehr. Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgte früher in analoger Form durch Risse (Zahlenwerk), Lagerbuch (Buchwerk) und Flurkarten (Kartenwerk).
Inzwischen werden die Daten digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt.
Gewünschte Auszüge (Pläne, Nachweise) hieraus erhalten Sie in unserer Servicestelle oder über den ALKIS-Shop des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
Bezug von ALKIS-Daten
1. über das Open GeoData Portal www.lgl-bw.de/Produkte/Open-Data/
Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) können seit Juni 2024 kostenlos beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) bezogen werden. Das Open GeoData-Angebot beinhaltet für das Liegen-schaftskataster folgende Produkte:
- ALKIS (ohne Eigentümerangaben) im NAS- und Shape-Format
Der Aktualisierungszyklus beträgt 4 mal pro Jahr. Die Daten werden gemarkungsweise abgerufen. - Hauskoordinaten
- Hausumringe
- Verwaltungs- und Katasterbezirksgrenzen
2. über den LGL Geodatenshop https://geodatenshop.lgl-bw.de
Hier erhalten Sie die ALKIS-Daten (ohne Eigentümer) entgeltlos mit der höchsten Aktualität, in allen Formaten (z.B. DXF) über einen Abrufrahmen räumlich begrenzt.
Voraussetzung für die Nutzung des Geodatenshops ist, dass Sie sich als Benutzer ein Benutzerkonto einrichten.
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt der Stadt Freiburg erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
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Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle "Runzmattenweg", Linie 1 und 3