57. Sitzung | 1. Februar 2024, 14 Uhr
TOP 1: Erweiterung der Betreuungseinheit für behinderte Menschen
Uffhauser Straße 37 | Haslach
Planverfasser_in: Architekturbüro an der Milchstraße, Freiburg
Art der Beratung: Erstberatung, Beratung in öffentlicher Sitzung in Präsenz
Protokoll
Der Caritasverband Freiburg-Stadt e.V. beabsichtigt, an seinem Standort an der Uffhauser Straße das Betreuungsangebot für behinderte Menschen räumlich zu erweitern und Heimplätze für „FSJ-ler“ zu errichten - aufgrund der räumlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen kein einfaches Bauvorhaben. Der Gestaltungsbeirat begrüßt es daher sehr, dass der Bauherr und das beauftragte Architekturbüro frühzeitig die Beratung suchen.
Auch wenn der bestehende Bebauungsplan die Wohnnutzung ausschließt, ist sie aus Sicht der städtischen Bauverwaltung im Zuge einer Befreiung dennoch genehmigungsfähig, wenn gewährleistet ist, dass keine Ein-Zimmer-Appartements entstehen und über eine entsprechende Konstellation der Wohnräume dem Heim-Gedanken Rechnung getragen wird. Überdies ist es erforderlich, dass sich die bauliche Erweiterung sinnvoll in den Standort integriert, weitere Entwicklungsoptionen offenhält und mit der Nachbarschaft des Standortes städtebaulich korrespondiert.
Nach interner Prüfung einiger städtebaulicher Varianten favorisieren der Caritas-Verband und das beauftragte Architekturbüro eine Lösung, die die geplante Betreuungseinheit als Verlängerung eines Flügels des bestehenden Förder- und Betreuungsbereichs in nordöstliche Richtung vorsieht. Auf diesen erdgeschossigen Trakt, der im Duktus des Grundrisses des Bestandsgebäudes angelegt ist, sollen die FSJ-Wohnungen in zwei weiteren Geschossen untergebracht werden. In der Baukörperkonfiguration ergibt das so einen Zusammenhang zwischen dem eingeschossigen Gebäude des Förder- und Betreuungsbereichs und dem neuen dreigeschossigen Gebäude, das vermittelt über eine kleine Fuge unmittelbar anschließt. Im Gesamten ist der Standort dann inklusive des bestehenden Werkstatt-Gebäudes von drei Baukörpern mit einer stark unterschiedlichen Ausdrucksform geprägt. In der Summe der bestehenden Gebäude und des Neubaus werden die nach dem Bebauungsplan möglichen baulichen Ausnutzungen des Grundstücks zudem noch nicht ausgeschöpft.
Der Gestaltungsbeirat spricht sich nach intensiver Beratung über den vorgelegten Entwurf und Erörterung der Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten, dass das beauftragte Architekturbüro entwickelt hat, für die nachfolgenden Prüfaufträge aus:
- Mit dem vorgelegten Entwurf ist aus Sicht des Beirats noch keine mittel- bis langfristige Gesamtkonzeption für den Standort an der Uffhauser Straße zu erkennen. Vor dem Hintergrund, dass die Freiflächen, sowohl die Grün- wie auch die Funktionsflächen, recht segmentiert und von Einschnitten und Abgrabungen zusätzlich unterbrochen sind, die aufstehenden und geplanten Gebäude noch keinen räumlichen und gestalterischen Zusammenhang bilden und der Standort noch planungsrechtlich zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten eröffnet, sollte das aktuelle Bauvorhaben in den Kontext einer Entwicklungsperspektive für den gesamten Standort gesetzt werden. So kann vermieden werden, dass zukünftige Entwicklungsoptionen verbaut werden.
- Die genaue Lage des Neubaus ist aber auch aus dem Blickwinkel der Korrespondenz mit dem städtebaulichen Umfeld zu überprüfen. Städtebaulich prägnant ist die Grünverbindung durch die östlich benachbarte Wohnbebauung zum Park der Joseph-Brandel-Anlage, die heute auf dem Grundstück der Caritas in einem kleinen, baumbestandenen Grünbereich endet. Dort ist der Neubau vorgesehen, was aus funktionalen und betrieblichen Gründen nachvollziehbar ist, für den räumlichen Kontext aber eine Störung darstellt.
Für die Lösung dieses Konflikts sieht der Beirat zwei Möglichkeiten, die teilweise auch schon in den Bebauungsvarianten enthalten sind, die von dem beauftragten Architekturbüro entwickelt wurden.
In der ersten zu prüfenden Möglichkeit rückt der Neubau so eng wie möglich an das Bestandsgebäude heran. Der Wohnbereich wird kompakter mit mehr Gebäudetiefe organisiert und die Terrasse im Norden zum Freiraum orientiert. Der Neubau kann in dieser Möglichkeit durchaus vier Geschosse erhalten.
Die zweite Bebauungsmöglichkeit geht davon aus, dass das bestehende Gebäude des Förder- und Betreuungsbereichs an beiden Enden der Flügel im Duktus des bestehenden Grundrisses und in der Größenordnung der geplanten Betreuungseinheit Ergänzungen erfährt, zur Zufahrt wahrscheinlich etwas geringer als in nordöstlicher Richtung. Diese funktionale und räumliche Ergänzung erlaubt eine Trennung zum Wohnbereich, der dann auf dem Areal der heutigen Bewegungs- und Sportfläche gebaut werden könnte. Mit einem z.B. vier-geschossigen Gebäude für „FSJ-Wohnungen“ kann dann auch dem Bedarf an Wohnplätzen Rechnung getragen werden.
Der Gestaltungsbeirat dankt dem Caritas-Verband und dem Architekturbüro für ihr Engagement, die sehr gute Projektvorstellung und bittet um Bearbeitung der Prüfaufträge und um Wiedervorlage in einer der kommenden Beiratssitzungen.