Projekt
Das Projekt Karlsruhe-Basel besteht aus einer Neubau- und einer Ausbaustrecke. Die rund 200 Kilometer lange Strecke hat eine herausragende Funktion im überregionalen und internationalen Schienenverkehr. Das 3. und 4. Gleis der Rheintalbahn ist Teil des geplanten Schienenkorridors für den Güterverkehr von Rotterdam / Antwerpen nach Lyon / Genua, der von der EU als "TEN-T 24" (Trans-European Transport Network - Code 24) oder als "Rhine-Alpine Corridor" vorgesehen ist. Der Hafen Rotterdam ist der drittgrößte Seehafen der Welt und der mit Abstand größte Tiefseehafen Europas. Durch dessen Vergrößerung durch Aufschüttung (Maasvlakte 2) um 20 Prozent auf 6000 Hektar und den neuen Hafen verdreifacht sich dort die Umschlagkapazität für Container. Der Hafen Genua ist von seiner flächenmäßigen Ausdehnung und seinen Umschlagszahlen der größte Seehafen in Italien. Mit der neuen Schienengütertrasse wird ein alternativer Güterkorridor zum Seeweg um Gibraltar geschaffen.
Um eine durchgehend ausreichende Kapazität zu schaffen, werden bestimmte Abschnitte neu geschaffen oder ausgebaut. Teil davon ist die "Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe-Basel" (ABS/NBS Karlsruhe-Basel), die um zwei weitere Gleise erweitert wird. Der Strecke wird von der Europäischen Kommission Priorität eingeräumt, da die Schweizerischen Basistunnel Gotthard und Ceneri bereits seit 2019 zur Verfügung stehen. Für die zukünftig durchgehend viergleisige Strecke Karlsruhe-Basel wird eine der höchsten Belastungen mit Güterzügen im gesamten deutschen Schienennetz prognostiziert.
Die ABS/NBS Karlsruhe–Basel wurde in neun Streckenabschnitte und in zweiter Ebene in Planfeststellungsabschnitte (PFA) untergegliedert. Freiburg ist beim Neubau der Güterbahnstrecke (3. + 4. Gleis) maßgeblich durch den PFA 8.2 betroffen, der vom Tunisee im Freiburger Norden bis Munzingen verläuft. Hier wird die Strecke östlich entlang der Bundesautobahn (BAB) 5 geführt, wobei der rund 2 Kilometer lange Mengener Tunnel den Alemannenbuck unterquert. Nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke für den Güterverkehr (lt. Zeitplan der DB im Jahr 2032) ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Teningen und Buggingen vorgesehen.
Beim Ausbau der bestehenden Rheintalbahn ist die Stadt Freiburg insbesondere durch den Planfeststellungsabschnitt PFA 8.6 zwischen Gundelfingen-Freiburg sowie in Teilen auch durch den Planfeststellungsabschnitt PFA 8.7 Freiburg-Ehrenkirchen betroffen.
Mit dem Aus- und Neubau der Strecke Karlsruhe-Basel sollen die Voraussetzungen einer leistungsfähigen Alpenquerung geschaffen werden, um den Schwerlastverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Gleichzeitig schafft das Projekt durch den Wegfall der Güterzüge die Voraussetzungen für den Ausbau des Nah- und Fernverkehrsangebots, einschließlich einer höheren Taktung. Ziel des Ausbaus der Bestandsstrecke ist eine Verkürzung der Fahrtzeiten des Personen(fern)-verkehrs durch Ausbau und Ertüchtigung der Strecke für höhere Geschwindigkeiten.
Eine ämterübergreifende städtische Arbeitsgruppe (AG Rheintalbahn), koordiniert durch das Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung, setzt sich für die Belange der Stadt Freiburg und eine größtmögliche Verträglichkeit dieses Großprojekts für Menschen, Natur und Sachgüter ein. Die AG Rheintalbahn besteht aus dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz, dem Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, dem Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung, dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung, dem Forstamt, dem Garten- und Tiefbauamt, der Projektgruppe Dietenbach, dem Rechtsamt, dem Stadtplanungsamt sowie dem Umweltschutzamt.
Neubau der Güterbahnstrecke (3. und 4. Gleis)
Einige der letzten wichtigen Schritte:
- 2020: Offenlage des Planfeststellungsverfahrens für den Freiburger Streckenabschnitt 8.2. Koordiniert durch das städtische Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung wurden die mit 32 Ordnern sehr umfangreichen Planfeststellungsunterlagen durch die AG Rheintalbahn geprüft und eine umfassende Stellungnahme an das Regierungspräsidium übermittelt.
- 2022: Online-Konsultation (Ersatz für Erörterungstermin aufgrund der Corona-Pandemie) mit den betroffenen Ämtern, Ortschaften und Gutachtern. Neben den Belangen der Fachämter wurden insbesondere auch die Belange der betroffenen Ortschaften Opfingen, Hochdorf, Waltershofen, Munzingen, Tiengen und Lehen detailliert berücksichtigt.
- 2023: Vorlage der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg an das Eisenbahn-Bundesamt.
- Aktuell: Vorbereitung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Aktuelle sowie nächste Schritte (Neubaustrecke):
- Abstimmungen und regelmäßiger Austausch mit der DB InfraGO AG und dem Regierungspräsidium Freiburg (als zuständige Anhörungsbehörde) zu den in Stellungnahme und Online-Konsultation vorgebrachten Forderungen und den Erwiderungen der Bahn.
- Austausch mit den betroffenen Gemeinden, Landkreisen, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein sowie den Ortschaften und den Bürgerinitiativen → Zusammenarbeit bei überregionalen Themen, z.B. Baustellenverkehre, Behelfsbrücken, Baustellenlärm, Bodenentsorgungs- und verwertungskonzept, Schienenstegdämpfer (Schallschutz) sowie weiteren Schwerpunkten der Region
- Leitung des Regionalen Begleitgremiums für den Abschnitt von Kenzingen bis Schallstadt
- Der Planfeststellungsbeschluss wird für Mitte 2025 avisiert, die ersten Züge sollen laut Zeitplan der DB InfraGO AG im Jahr 2032 rollen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bahn unter www.karlsruhe-basel.de.
Ausbau der Bestandsstrecke der Rheintalbahn
Die Planungen zum Ausbau der Bestandsstrecke befinden sich noch in einer frühen Planungsphase.
In diesem Zusammenhang fanden im 1. Halbjahr 2021 Erkundungsbohrungen entlang der Bahnstrecke statt. Im Frühjahr 2024 wurden erneut Erkundungsbohrungen durchgeführt. Die DB InfraGO AG informierte die betroffenen Anwohner_innen, wie bereits 2021.
Die DB InfraGO AG wird die Vorplanung zeitnah abschließen und stellt diese Ende 2024/Anfang 2025 im Rahmen der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Das offizielle Anhörungsverfahren ist für 2027 vorgesehen, ein Baubeginn frühestens nach Fertigstellung der Güterumfahrung Freiburg im Jahr 2032. Eine Inbetriebnahme könnte, nach Zeitplan der DB InfraGO AG, im Jahr 2038 erfolgen.
Aktuelle sowie nächste Schritte (Ausbau der Bestandsstrecke):
- Austausch mit den betroffenen Gemeinden, Landkreisen, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein sowie den Ortschaften und den Bürgerinitiativen
- Abstimmungen und regelmäßiger Austausch mit der DB InfraGO AG zum Stand der Planungen
- Mitwirkung an den Regionalforen für den Abschnitt Teningen-Buggingen (PFA 8.5 – 8.9)
- Vorbereitung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Projektbeirat und Regionales Begleitgremium
Der Projektbeirat wurde 2009 als Folge von massiven Protesten gegen die Pläne der Deutschen Bahn eingerichtet.
Im Zuge der Proteste kamen aufgrund des Bewirkens der Bürgerinitiativen und der Kommunen auf der Strecke von Offenburg bis Basel, PFA 7.1 bis PFA 9.2, insgesamt 166.898 Einwendungen gegen die Planfeststellung zustande. Bei den Planfeststellungsabschnitten (PFA), die Auswirkungen auf Freiburger Stadtgebiet haben, entfielen 26.826 Einwendungen gegen die Pläne für den PFA 8.1. Beim PFA 8.2 waren es sogar 51.746 Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger.
Die DB Netz AG beschloss daraufhin, die Planfeststellungverfahren für die Abschnitte 8.1 und 8.2 nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen wurden und werden die Trassen neu geplant und erneut Anträge auf Planfeststellung für die PFA 8.1 und 8.2 gestellt. Die ursprünglichen Anträge wurden bisher nicht zurückgenommen, sondern werden von den neuen, nun anstehenden, ersetzt.
Der Projektbeirat setzte sich aus hochrangigen Vertretern der DB, der Bundes- und Landesministerien, sowie Vertretern der Region und der Bürgerinitiativen zusammen. Die konstituierende Sitzung fand am 13.10.2009 in Berlin statt. Es wurde festgelegt, dass kein Planfeststellungsbeschluss ergehen und keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen werden darf, bevor der Projektbeirat die einzelnen Planungsabschnitte abschließend beraten hat.
Die für die Stadt Freiburg ausschlaggebenden Entscheidungen wurden in der 7. und 8. Sitzung getroffen. Die 10. und letzte Sitzung des Projektbeirates fand am 26.06.2015 in Stuttgart statt.
Seit 2016 werden regelmäßig regionale Begleitgremien durchgeführt: Um die Planungen der einzelnen Streckenabschnitte besser zu koordinieren, tagen seit 2016 "Regionale Begleitgremien" (RBG), in denen die aktuellen Planungen vorgestellt werden. In diesen Foren diskutieren Vertreter der Deutschen Bahn, der Region, des Landes und der Bürgerinitiativen über die vor Ort relevanten Themen. Das RBG "Güterumfahrung Freiburg" umfasst die Planfeststellungsabschnitte 8.0, 8.1 und 8.2 und wird vom Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung der Stadt Freiburg geleitet.
Genereller Verfahrensablauf
Das Planfeststellungsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Planfeststellung bei der Planfeststellungsbehörde. Zuständig ist bei diesem Bauvorhaben das Eisenbahnbundesamt (EBA). Das EBA wird am Ende des Verfahrens die Entscheidung über die Zulässigkeit in Form eines Planfeststellungsbescheides treffen.
Das EBA beauftragt zunächst die Anhörungsbehörde, in diesem Fall das Regierungspräsidium Freiburg, das Anhörungsverfahren durchzuführen. Dazu werden die Planunterlagen in den betroffenen Kommunen für einen Monat öffentlich ausgelegt.
In dem Verfahren werden zum einen die unteren Fachbehörden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert, zum anderen hat jeder Betroffene, auch die Gebietskörperschaften, die Möglichkeit Einwendungen gegen das Vorhaben einzulegen. Die Einwendungsfrist beginnt im Anschluss an die öffentliche Auslage und dauert zwei Wochen. Spätere Einwendungen sind nicht zulässig.
Daran schließt sich ein Erörterungstermin an, bevor die Planfeststellungbehörde den Planfeststellungsbeschluss fasst.
Für das Verfahren gelten: §§ 25, 27a, 31, 72-78 Verwaltungsverfahrensgesetz; §§ 18, 18a Allgemeines Eisenbahngesetz.
Planfeststellung
Planfeststellungsabschnitte
Planfeststellungsabschnitt (PFA) 8.1
Länge: 11,389 km
Lage: parallel der BAB 5, östliche Seite
von : Streckenkilometer 184,500 / nördlich Riegel
bis : Streckenkilometer 195,889 / nördlich Tunisee
Planfeststellungsabschnitt (PFA) 8.2
Länge: 16,986 km
Lage: parallel der BAB 5, östliche Seite
von : Streckenkilometer 195,889 / Tunisee
bis : Streckenkilometer 212,875 / östlich Hausen a.d. Möhlin
Kontakt
Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
aps@stadt.freiburg.de
Telefon (07 61) 2 01-40 44
Fax (07 61) 2 01-40 49
Weitere Informationen
Informationen der DB Netz AG
zur Ausbau- und Neubaustrecke
Karlsruhe–Basel
www.karlsruhe-basel.de