Behördenwegweiser
Wohnversorgung im geförderten Wohnraum
Beschreibung
Für den Bezug einer geförderten Mietwohnung benötigt der/die Mieter/in einen sogenannten Wohnberechtigungsschein.
Voraussetzung für die Erteilung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Wohnfläche muss im Verhältnis zur Haushaltsgröße angemessen sein:
- bis zu 45 qm mit bis zu zwei Wohnräumen, regelmäßig für die Nutzung durch eine Person
- bis zu 60 qm mit bis zu drei Wohnräumen, regelmäßig für die Nutzung durch zwei Personen
- bis zu 75 qm mit bis zu vier Wohnräumen, regelmäßig für die Nutzung durch drei Person
- etc.
Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel in der Gemeinde zu beantragen, in der der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz hat und ist nach Ausstellung für den Bezug einer geförderten Wohnung in ganz Baden-Württemberg gültig.
Bei berufstätigen Personen ist eine von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung erforderlich.
Städtische Wohnungssucherdatei
Hier können unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. seit mindestens zwei Jahren wohnhaft in Freiburg und eine nicht selbst verursachte Wohnungsnot) dringende Wohnversorgungsfälle vorgemerkt werden. Es handelt sich jeweils um Personen, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind.
Die Versorgung erfolgt nach Verfügbarkeit in städtischen Wohnungen und im Rahmen des Wohnungsbenennungsrechtes der Stadt Freiburg im Breisgau in Wohnungen von Bauträgern und privaten Investoren.
Allgemeine Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Übergeordnete Dienststellen
Leistungen
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 5 und 27 Haltestelle "Fahnenbergplatz"
Außerdem sind wir auch über die stadtzentrumsnahen Haltestellen
"Bertoldsbrunnen" und "Hauptbahnhof" gut erreichbar.