Behördenwegweiser
Kirchenaustritte
Beschreibung
Den Austritt müssen Sie persönlich gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesamt erklären.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in einem der Ortsteile Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen oder Waltershofen wohnen, müssen Sie die Erklärung bei der für Sie zuständigen Ortsverwaltung abgeben.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Austritt schriftlich zu erklären. Wird die Austrittserklärung schriftlich erklärt, ist die Unterschrift der erklärenden Person von einer Notarin oder einem Notar zu beglaubigen. Eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch andere Stellen ist nicht zulässig. Die Austrittserklärung darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten.
Bitte beachten Sie, dass im Falle Ihrer schriftlichen Austrittserklärung zusätzlich zu den Gebühren der Notarin/des Notars die Gebühren des Standesamtes für einen Kirchenaustritt anfallen.
Für Ihren persönlichen Besuch ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte kommen Sie zum vereinbarten Termin in das Innenstadtrathaus am Rathausplatz.
Hier online Termin vereinbaren
Pro Person ist ein eigener Termin einzubuchen. Weitere Termine werden freigeschaltet. Sehen Sie bitte von telefonischen Anfragen ab.
Nach Ihrer Buchung erhalten Sie eine Bestätigung auf Ihrem Bildschirm und eine Bestätigungsmail. Diesewird Ihnen innerhalb von 5 Minuten nach der Buchung zugestellt. Bitte prüfen Sie hierfür auch Ihren Spamordner.
Wenn Sie den Termin doch nicht wahrnehmen können, stornieren Sie Ihren Termin bitte. In der Bestätigungsmail finden Sie einen Storno-Link. Sie geben damit anderen Personen die Möglichkeit auf einen Termin und ermöglichen dem Standesamt eine effiziente Abwicklung.
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Übergeordnete Dienststellen
Öffentlicher Personennahverkehr
Alle Linien mit Haltestelle Bertoldsbrunnen