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Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

Voraussetzungen

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen. Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.

Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Es handelt sich um dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis.

 

Hinweis: Sie haben die Möglichkeit Ihr biometrisches Passbild innerhalb weniger Minuten in unserem Bürgerservicezentrum selbst zu erfassen.

Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,50 €.

Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.

Kosten

10,00 Euro

 

Hinweis: Bei Bearbeitung des Antrags außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle erhebt die Behörde einen Zuschlag von 13,00 Euro.

Bearbeitungsdauer

sofort

Hinweise

-

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 11.03.2022 freigegeben.