2. Änderung des Flächennutzungsplans

Die zweite Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde am 19.08.2008 vom Regierungspräsidium genehmigt.

Am 13.09.2008 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekanntgemacht. Die zweite Änderung des FNP ist damit wirksam.

Die zweite Änderung des FNP 2020 umfasst folgende Teiländerungen:

  • Hotel am Schloßberg (2,238 MB): Für die Erweiterung des Schloßbergrestaurants um ein Hotel soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Hotel“ dargestellt werden (bisher Grünfläche). Die Seilbahn vom Stadtgarten zum Schloßbergrestaurant soll durch einen leistungsfähigeren Schrägaufzug ersetzt werden. Die Darstellung der Seilbahn im FNP kann daher entfallen.
  • Hotel in Herdern (660,4 KB): Das Hotel in der Wintererstraße soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Hotel“ dargestellt werden (bisher gewerbliche Baufläche).
  • Einkaufszentrum Berliner Allee (1,937 MB): An der Berliner Allee soll für ein geplantes Einkaufszentrum eine Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel dargestellt werden, die bisher teilweise gemischte Baufläche, teilweise Sonderbaufläche für zentrenrelevanten Einzelhandel ist. Eine bisherige Sonderbaufläche für nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel soll gemischte Baufläche werden.
  • Wohn- und gemischte Baufläche Runzmattenweg/ Lehener Straße (1,937 MB): Die gewerbliche Baufläche zwischen Lehener Straße, Runzmattenweg und der Bahnlinie soll entsprechend der Umgebungsnutzung Wohnbaufläche bzw. entlang der Bahnlinie wegen der Lärmbelastung gemischte Baufläche werden.
  • Darstellung der Campingplätze (832,1 KB): Die Darstellung der Campingplätze als Sonderbauflächen soll auf Wunsch des Regierungspräsidiums präzisiert werden. Die Sonderbauflächen für die Campingplätze am Tuni- und Silbersee, am Hirzberg und am Möslepark sollen an Stelle der bisherigen Zweckbestimmung „Erholung“ die konkretere Zweckbestimmung „Campingplatz“ bekommen.
  • Verkaufsflächengrößen der Einzelhandelsstandorte (46,6 KB): Die Verkaufsflächengrößen der zentrenrelevanten Einzelhandelsstandorte wurden überprüft, sie werden in der Liste der Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel entsprechend dem genehmigten Bestand angepasst: Für den Standort St. Georgener Straße (Nr. 60) wird die zulässige Verkaufsfläche von 10.000 m² auf 13.000 m² erhöht, für den Standort Schwarzwaldstraße (Nr. 72) von 8.500 m² auf 7.500 m² verringert.

Nähere Informationen zu den städtebaulichen Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung der zweiten Änderung des FNP 2020 (674,8 KB) mit der allgemeinen Begründung, der neu gefassten Liste der Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel, der Neufassung der Sortimentsliste und dem Umweltbericht.

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