Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen

Balkon mit Solarmodul
Foto: Badenova

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Energieverbrauch im Gebäudesektor drastisch gesenkt werden. Um die CO2-Emissionen, die aus den Freiburger Gebäuden resultieren, nachhaltig zu senken, ist es nötig, dass mehr Gebäude als bisher saniert werden.

Die Stadt bietet finanzielle Unterstützung bei energetischer Sanierung in drei Themengebieten: Gebäudehülle optimal gedämmt, Heizung und Lüftung effizient und erneuerbar sowie die erneuerbare Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV). Zu allen drei Bereichen gibt es zusätzlich Beratungsangebote, wie zum Beispiel kostenlose Erst-Beratungen.

Alle Antrage zu Förderungen können ausschließlich online gestellt werden.

Sie haben Fragen zum Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen?

Zu jedem Themengebiet gibt es eigene Förderbedingungen, die wichtigsten Antworten finden Sie dort oder in den FAQs auf dieser Seite.

Fragen zum Förderprogramm

Falls Sie weitere Fragen zum Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ haben, können Sie sich an die Hotline unter 0761/201 618 8 oder an klimawohnen@stadt.freiburg.de wenden.

Fragen zu bestehenden Anträgen

Sollten Sie Fragen zu einem bereits bestehenden Antrag haben (oder z. B. Ihren Antrag verlängern möchten), können Sie sich Montag bis Donnerstag von 10 bis 17 Uhr nach dem Bearbeitungsstand erkundigen, bekommen Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge und können inhaltliche Fragen zu bereits gestellten Anträgen stellen. Die Bearbeitung der Anträge und die fachkundige Betreuung der Hotline wird vom fesa e.V. durchgeführt: 0761/407 361

Einfache Fördermittelberatung

Sollten Sie eine einfache Fördermittelberatung wünschen, bei der Sie sowohl etwas über die Förderprogramme (nicht Antragstellung, sondern inhaltliche Fragen zur Förderung) der Stadt als auch über die möglichen Förderprogramme, die es auf Bundesebene gibt, erfahren möchten können Sie unter 0761/214 300 90 anrufen.

Allgemeine

Sollten Sie sich im Allgemeinen für das Förderprogramm interessieren oder eine Frage an das Umweltschutzamt direkt haben, können Sie gerne eine E-Mail an klimawohnen@stadt.freiburg.deschreiben.

Sanieren und weitersagen: Mustersanierungen in Freiburg gesucht!

Sie haben bereits (teil-)saniert oder möchten später von Ihrer jetzt anstehenden energetischen Sanierung berichten? Wir wollen Ihre gelungenen Sanierungsprojekte auf der städtischen Homepage und bei der landesweit aktiven Initiative Zukunft Altbau sichtbar machen! 

Erzählen Sie anderen interessierten Eigenheimbesitzer_innen wie Sie die Sanierung Ihres Hauses angegangen sind, was Sie umsetzen konnten und wie Sie davon heute profitieren. 

Alle Infos und Fragebogen 

Die Energieagentur Regio Freiburg - unterstützt durch den Zukunftsfonds Klimaschutz der Stadt Freiburg - bereitet Ihre Projekte für eine Sanierungsgalerie auf. 
Alle Informationen und den Fragebogen finden Sie hier:
www.energieagentur-regio-freiburg.eu/mustersanierungen-in-freiburg

Häufige Fragen zum Förderprogramm (FAQ)

Allgemein

Wann müssen Anträge beim Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ gestellt werden?

Anträge zum Baustein 1 müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Anträge zu den Bausteinen 2 und 3 sind nach Durchführung der Maßnahmen mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Wann erhalte ich Nachricht, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die bewilligte Fördersumme. Anschließend erfolgt die Auszahlung. Ausnahme: Baustein 1.3

Muss ich in Freiburg gemeldet sein, um einen Antrag für ein Gebäude in Freiburg zu stellen?

Nein – wichtig ist, dass der Standort des zu fördernden Objektes in Freiburg ist.

Kann ich gleichzeitig über die Stadt Fördermittel beantragen und über das BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)?

Es können beide Anträge gestellt werden. Die Förderung der Stadt muss dann beim BAFA angegeben werden.
Falls die vom Bund vorgegebene maximale Förderhöhe von 60 Prozent überschritten wird, werden entsprechend Mittel abgezogen. Hierzu lesen Sie in den Richtlinien auf der S. 4.

Kann ich die Arbeiten steuerlich geltend machen?

Für Handwerksleistungen können Sie jährlich die Arbeitskosten bis zu 6.000 Euro nach § 35a Abs. 3 EStG steuermindernd geltend machen. Dies führt zu Steuerermäßigungen von bis zu  1.200 Euro pro Jahr. Ausgenommen hiervon sind jedoch Handwerksleistungen, für die es Zuschüsse gibt. Da die  Zuschüsse der Stadt Freiburg für die energetische Sanierung nur die Gewerke betrifft, die direkt mit der Wärmedämmung bzw. dem Austausch der Fenster zu tun haben (z. B. Leistungen der Stukkateur_innen, Dachdecker_innen, Zimmerer_innen, Fensterbauer_innen), können Sie bei Ihrer Steuererklärung Arbeitskosten für Nebenarbeiten wie Blechnerarbeiten, Treppenanpassungen, Veränderungen an der Stromversorgung usw. dennoch steuermindernd geltend machen. Das heißt also, nur die Arbeiten, die Sie von uns gefördert bekommen, können Sie nicht "absetzen". Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem/Ihrer Steuerberater_in.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten:
www.co2online.de/foerdermittel

Datenbank mit in Freiburg tätigen Energieberatern:
www.freiburg.de/energieberatung und als pdf Energieberater in Freiburg (234,9 KB)

Weiterhin finden Sie bei der vom Land Baden-Württemberg geförderten Seite Zukunft Altbau Informationen zu den von Ihnen geplante Maßnahmen, sei es zur Dämmung von Dach und Fassade oder zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren, da viele Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden müssen.

Kontakt

Umweltschutzamt Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
klimawohnen@stadt.freiburg.de
Telefon 0761 201 6188