Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Umweltmonitoring
Unter Umweltmonitoring wird die in § 4c Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Umweltüberwachung verstanden. Demnach müssen alle erhebliche Umweltauswirkungen überwacht werden, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen (Bebauungspläne sowie Flächennutzungsplan) eintreten. Durch das Umweltmonitoring sollen insbesondere unvorhergesehene erhebliche Umweltauswirkungen bei der Durchführung der Pläne frühzeitig ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Ziel ist eine Optimierung der weiteren oder späteren Planung.
Die Stadt Freiburg hat festgelegt, dass im zweijährigen Turnus ab 2008 alle verfügbaren umweltrelevanten Daten mit räumlichen Bezug zu den realisierten umweltprüfungspflichtigen Baugebieten zusammengestellt werden. Auf der Basis dieses Datenbestandes können Umweltveränderungen ermittelt werden, die auf die Realisierung der Bebauungspläne zurückzuführen sind. In diesem Zusammenhang können gleichzeitig die Umsetzung (als Beitrag zur Vollzugskontrolle) und die Funktionserfüllung der in den Bebauungsplänen verbindlich festgesetzten Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen überprüft werden.
Im vierjährigen Turnus, erstmals in 2010, werden die summarischen Umweltauswirkungen der gesamtstädtischen Siedlungsentwicklung für das Monitoring des FNP 2020 ermittelt. Das Monitoring baut dabei im Sinne einer Abschichtung auf dem Monitoring der Bebauungspläne sowie ggf. anderer städtischer Pläne und Programme auf. Dazu wurde im Umweltbericht für den FNP 2020 beschrieben, welche Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des FNP 2020 auf die Umwelt geplant sind.