Behördenwegweiser
Tierschutz
Beschreibung
Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die Amtstierärzte der Veterinärbehörde überprüfen und begutachten landwirtschaftliche, gewerbliche und private Tierhaltungen. Sie sind auch für den Tierschutz in Tiergehegen, und in Zoohandlungen, Tierbörsen sowie im Zirkus zuständig. Sie kontrollieren Tiertransporte und Schlachtbetriebe, Tierheime, Reit- und Fahrbetriebe, gewerblich zugelassene Betriebe ebenso wie Tierversuchseinrichtungen. Bestraft wird jede Person der/die ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
Machen Sie möglichst genaue Angaben (Foto/ Video per Handy) über:
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)
Hinweis: Die Mitarbeiter/-innen des Fachbereiches Tierschutz nehmen Tierschutzbeschwerden entgegen und stehen für Beratungen zur Verfügung. Der Fachbereich Tierschutz wird unterstützt von den Tierschutzvereinen und der Polizei.
Anträge und Formulare:
Antrag auf Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
Merkblatt § 11 Erlaubnis
Links:
www.tierschutz-tvt.de
www.bmelv.de
www.TierSchG.de
www.ec.europa.eu
www.oie.int
www.efsa.europa.de
Übergeordnete Dienststellen
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee