Behördenwegweiser
Kreisjagdamt Freiburg
Beschreibung
Das Kreisjagdamt Freiburg ist beim städtischen Forstamt angesiedelt.
Aufgabe der Jagdbehörden in Baden-Württemberg ist der Vollzug jagdrechtlicher Vorschriften und die Kontrolle ihrer Einhaltung. Dazu gehören insbesondere das Bundesjagdgesetz und das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Auch Verordnungen, wie beispielsweise die Jägerprüfungsordnung oder die Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, sind Vorschriften, die von den Jagdbehörden vollzogen werden.
Im Rahmen des dreistufigen Verwaltungsaufbaus in Baden-Württemberg sind die unteren Jagdbehörden in den Landkreisen bei den Landratsämtern, in den Stadtkreisen bei der Stadtverwaltung eingerichtet. Obere Jagdbehörde ist das zuständige Regierungspräsidium. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist oberste Jagdbehörde.
Die unteren Jagdbehörden stellen insbesondere die Jagdscheine aus, setzen die Abschusspläne fest und prüfen die Jagdpachtverträge. Die obere Jagdbehörde koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeiten der unteren Jagdbehörden.
Zu den Aufgaben der obersten Jagdbehörde zählen:
· die Mitwirkung bei der jagdlichen Gesetz- und Verordnungsgebung
· die Steuerung des Verfahrens zur landesweiten Erstellung der Forstlichen Gutachten
· die Fachaufsicht über die Wildforschungsstelle und die Wildtierforschung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt
· die Fachaufsicht über den Landesjagdverband für den Bereich der Jägerprüfung als Prüfungsbehörde
· die Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung von Managementkonzepten zum Umgang mit Wildtieren
Bei folgenden Themen können Sie sich an das Kreisjagdamt wenden:
- Jagdscheine: Erstantrag und Verlängerung. Auch deutsche Jagdscheine für AusländerInnen und FalknerInnen-Jagdscheine
- Die Jägerausbildung und die Jägerprüfung wird durch die Kreisjägervereinigungen durchgeführt. Informationen hierzu finden Sie beim Landesjagdverband Baden-Württemberg oder bei der Kreisjägervereinigung Freiburg e. V.
- Das Kreisjagdamt beantwortet auch Fragen zu Jagdpachtverträgen und Abschussplänen.
- Verpflichtung bestätigter Jagdaufseher
- Genehmigung zur (Fallen-) Jagd im befriedeten Bezirk
- Durchführung von Jagdpächterversammlungen
- Durchführung von Jagdbeiratssitzungen
- Festsetzung von 3-jährigen / 1-jährigen Abschussplänen
- Beteiligung bei Schiesserlaubnissen (in befriedeten Bezirken)
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaft
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Übergeordnete Dienststellen
Persönlicher Kontakt
Aufgaben:
Untere Jagdbehörde, Wildtierbeauftragter, Waldpädagogik, Erholungs- und Sozialfunktion des Waldes
Aufgaben:
Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen Zweitschriften und Adressänderung in Jagdscheinen
Kontakt
Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Stadtbahnlinie 2 Richtung Günterstal
Haltestelle "Lorettostraße" oder "Holbeinstraße"