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Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Tipp: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Bitte beachten Sie auch, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthalts hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.

Normalerweise werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt.
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).

Neben Ihren persönlichen Daten und Ihrem Foto, werden auch Ihre Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert (Biometriefunktion).
Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten zugänglich.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist von Ihrem Alter abhängig.

  • unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.


Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass unter anderem ungültig, wenn:

  • der Reisepass eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
  • der Reisepass verändert worden ist oder
  • Eintragungen nach dem Passgesetz fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort oder die Größe).


In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
Wird der Passantrag bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt in der Regel Ihr Reisepass am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine höhere Gebühr anfällt.
Kann der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt werden.

Tipp: Alle wichtigen Informationen über den elektronischen Reisepass finden Sie auf den Informationsseiten des Bundesinnenministeriums.

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch die Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können einen Reisepass bei einer Passbehörde in Deutschland beantragen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird.
Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung eingeholt werden muss und für die Antragstellung eine telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Anderenfalls kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

Für die Antragstellung eines Reisepasses ist die Erfassung von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und an die Passbehörde versandt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • bei Kindern und Jugendlichen:
    • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten (siehe Formulare und Onlinedienste) oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
  • ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde im Original)
  • ein aktuelles biometrische Passbild (Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

 

Hinweis: Sie haben die Möglichkeit Ihr biometrisches Passbild innerhalb weniger Minuten in unserem Bürgerservicezentrum selbst zu erfassen.

Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,50 €.

Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.

Achtung: Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personen-standsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden).
Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegen hatte (z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes). Bitte erkundigen Sie sich vor der Antragsstellung.

Kosten

  • Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00 / EUR 92,00
    • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50 / EUR 59,50
  • Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss
  • oder Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.

Bearbeitungsdauer

  • ca. 3 bis 6 Wochen
  • Expressverfahren: Wird der vollständige Reisepassantrag werktags bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor.

Hinweise

Auch wenn Reisepässe für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Den alten Reisepass müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Reisepasses abgeben. Wenn Sie es wünschen, kann Ihnen der Reisepass entwertet überlassen werden. Beachten Sie dabei auch eventuell noch gültige Visaeinträge.

Sind Eintragungen im Reisepass unzutreffend, müssen Sie den Pass der Passbehörde vorlegen.
Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird der Wohnort geändert:


Eine Namensänderung im Reisepass ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen:


Sie sind verpflichtet den Verlust Ihres Reisepasses sofort bei der Passbehörde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie unter:

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 11.03.2022 freigegeben.