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Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

 

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in mindestens dreifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
    Die Bauzeichnung benötigen wir von Ihnen in Papierform.
    Sie können uns diese z.B. per Post zusenden.
  • Wenn Sie Wohnungs- oder Teileigentum begründen möchten, zusätzlich:
    • ein Vertrag oder eine Teilungserklärung, an dem ein Notar oder eine Notarin mitgewirkt hat und
    • die Eintragung der Rechtsänderungen im Grundbuch

 

Kosten

Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 16.11.2021 freigegeben.