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4.1 - Zuschuss und Ausfallgarantie für eine Sportveranstaltung mit überörtlicher Bedeutung

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse und Ausfallgarantien für Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürgerinnen und Bürgern unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

 

Die Sportveranstaltung muss eine überörtliche Bedeutung haben.

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt frühzeitig einen formlosen Antrag an das Sportreferat.

Fristen

Frühzeitig, mindestens 3 Monate, vor der Sportveranstaltung

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag ist eine Aufstellung über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben (Finanzierungsübersicht) beizufügen. Wichtige Unterlagen wie z.B. Pläne, Veranstaltungsflyer etc. sind auf Anforderung dem Sportreferat vorzulegen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Frühzeitig vor der Sportveranstaltung

Hinweise

Die Stadt ist berechtigt in die Kassenführung des Veranstalters Einsicht zu nehmen. Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars bestätigt werden.

Rechtsgrundlage

§ 14 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 14.04.2021 freigegeben.