Ausländerbehörde

Neuorganisation und Erreichbarkeit der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde der Stadt Freiburg hat eine neue Struktur. Sie besteht aus dem Clearing (= Schalter für den persönlichen Kontakt) und drei Sachgebieten, die nach verschiedenen Aufenthaltsbereichen aufgeteilt sind und im Backoffice arbeiten. Termine zur Vorsprache finden alle im Clearing statt.
 
Für die unten aufgeführten Leistungen können Sie ohne Termin bei uns vorbei kommen. Hierfür sprechen Sie bitte zu den Öffnungszeiten beim Empfang unseres Amtes vor, um ein Ticket für den Kurzkontakte Schalter zu erhalten:
 
- Aushändigung Aufenthaltstitel/Duldung/Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltsgestattung
- Verlängerungen von Aufenthaltsgestattungen und Fiktionen
- Erfassung biometrischer Daten bei abgeschlossen Fällen
- Adressänderungen
 
Für alle anderen Anliegen, die oben nicht aufgelistet sind, brauchen Sie zur Vorsprache einen Termin. Einen Termin können Sie vor Ort an unserem Empfang des Amtes, über die allgemeine E-Mail Adresse (auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de) oder über die Hotline (0761/201-6470) vereinbaren.
 
Hinweis: Eine Zuständigkeitsaufteilung nach Buchstaben gibt es nicht mehr. Über die alten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiter_innen können Sie aus diesem Grund keine Auskunft mehr erhalten

Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten

Montag 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 7:30 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

Kontaktmöglichkeiten

Eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ist nur noch über die allgemeine E-Mail-Adresse (auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de) und über die Hotline (0761/201-6470) möglich.

Leistungen, Formulare und Informationsmaterial

Hier finden Sie alle Leistungen sowie Formulare und Informationsmaterialien der Ausländerbehörde Freiburg.

Dort finden Sie auch Informationen zum neuen Gesetz: Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG.

Kontakt

Ausländerbehörde
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Telefon +49 761 2016470
Fax +49 761 2016495

Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, nutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist:
  • bei Wohnort in Freiburg: die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung der Stadt Freiburg
  • bei Wohnort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: die Ausländerbehörde/Fachgruppe Ordnungsrecht und Staatsbürgerschaft des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
  • bei Wohnort im Ausland: die Deutsche Auslandsvertretung/Bundesverwaltungsamt