Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Bezirksärztekammer Südbaden

Sundgauallee 27 | Betzenhausen

Planverfasser: hölzenbein architekten planungsgesellschaft mbh

Protokoll

Der Gestaltungsbeirat begrüßt sehr, dass nach internen Standortdiskussionen sich die Bezirksärztekammer Südbaden schließlich dafür entschieden hat, am Standort Freiburg zu bleiben und dort ihren notwendigen Neubau gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu errichten. Auf dem Grundstück Sundgauallee soll nun anstelle des 4-geschossigen Gebäudes des ehemaligen Hotels Esso ein 7-geschossiger Neubau errichtet werden. Das bestehende Gebäude ist stark sanierungsbedürftig, für zukünftige Anforderungen an Arbeitswelten nicht mehr funktionstüchtig und besitzt auch nicht die angestrebte Ausstrahlung. Dies gilt in ähnlicher Weise für das Nachbargebäude, in dem die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ihren Sitz hat. Auch dieser Bau bedarf einer grundlegenden Sanierung und einer zeitgemäßen Anmutung. Die Bauherrschaft hat den Anspruch, einen in jeder Hinsicht nachhaltigen Neubau für die Bezirksärztekammer zu errichten, dies auch für den zeitnahen Umbau des bestehenden Eckgebäudes der Kassenärztlichen Vereinigung zum Qualitätsmaßstab zu machen und so den Standort insgesamt umweltbewusst, gestalterisch und funktional aufzuwerten. Der Gestaltungsbeirat würdigt diese Ambition, sieht aber auch die Einschränkung der Standortaufwertung aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft der Tankstelle.

Das Gremium begrüßt ausdrücklich, dass das Projekt bereits in einem frühen Stadium der Konzepterstellung zur Beratung vorgelegt wurde. Denn neben den städtebaulichen, freiraum- und baugestalterischen Fragen gibt es zwei grundlegende Themen, die einer Klärung vor der konzeptionellen Präzisierung bedürfen: zum einen die Höhe des 7-geschossigen Neubaus im Verhältnis zu der rückwärtigen 2-geschossigen Wohnbebauung und zum anderen die Größe der Abstandsflächen.

Aus Sicht des Beirats muss die Höhe des Neubaus zur rückwärtigen Wohnbebauung hin reduziert oder der Baukörper zugunsten einer größeren Distanz zur Wohnbebauung weiter in Richtung Sundgauallee verschoben werden, was aber eine Veränderung der Grundstücksgrenze im vorderen Bereich nach sich zieht.

Die dem Entwurf zugrunde gelegten Abstandflächen betragen nur die Hälfte der baurechtlich erforderlichen Abstände zum Nachbargrundstück. Die Bauherrschaft begründet dies damit, dass der Gebietscharakter dem eines „urbanen Gebietes“ entsprechen würde und somit bei der Berechnung der Abstandsflächen der baugebiets-spezifische Multiplikator mit 0,2 der Wandhöhe angesetzt werden könne. Diese Argumentation unterliegt aber einer Fehleinschätzung.

Im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB sieht die Rechtslage keine Einstufung im Sinne eines „faktischen“ urbanen Gebiets vor.

Deshalb empfiehlt der Gestaltungsbeirat bezüglich beider Problemlagen der Bauherrschaft sich ins Benehmen mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks zu setzen.

Abseits dieser grundlegenden Problematik hält der Beirat es für erforderlich, auch eine Umgestaltung des Eckgebäudes zu präsentieren, damit eine Beurteilung des künftigen Gebäudeensembles vorgenommen werden kann. Isoliert lässt sich zu den bisherigen Gestaltungsvorschlägen für den Neubau noch nicht Stellung beziehen.


Die Idee, einen „grünen Teppich“ als Merkmal des neuen Gebäudeensembles aufzuspannen, kann zu einer guten Adressbildung beitragen und ist unter stadtklimatischen Gesichtspunkten und dem Zuwachs von Freiflächen auf dem Grundstück und im Umfeld wirkungsvoll, auch wenn sie über einer Tiefgarage liegen. Für einen entsprechenden Dachaufbau müssen aber die technischen und statischen Voraussetzungen hergestellt werden. Der Foyer-Zugang über die Nahtstelle zur Tankstelle ist gestalterisch ungelöst und bildet mit einer versiegelten Platzfläche keinen adäquaten Vorschlag für eine attraktive zukunftsorientierte Einrichtung. Die Lage der Fahrradabstellflächen an der Sundgauallee wäre im Zusammenhang mit der Zugangssituation zu überprüfen.

Die Frage ist allerdings, wie diese Idee unter dem Gesichtspunkt der baurechtlichen Fragestellung aufrechterhalten werden kann oder wie sich ein vergleichbarer Vorschlag unter geänderten städtebaulichen Rahmenbedingungen umsetzen lässt. Dies ist dann gestalterisch anzupassen.

Die Lage der Tiefgaragenzufahrt an der Kußmaulstraße ist im Zusammenhang mit einer veränderten Gebäudekonzeption möglichst gebäudeintegrierend zu lösen.

Nach Klärung der grundlegenden Fragen mit dem Nachbareigentümer und darauf ausgerichteter Neukonzeption wünscht der Beirat eine Wiedervorlage dieses bedeutenden Projekts, in dem ggf. auch schon der Umbau des Eckgebäudes dargestellt sein sollte.