CO2-freie Mobilität (M3)
Gutachterliche Prüfung über die rechtlichen Möglichkeiten und Auswirkungen von Maßnahmen zur Reduktion des PKW-Verkehrs
Federführendes Amt:
Garten- und TiefbauamtSo stehts im Klimaschutzkonzept:
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass der MIV allein durch Förderung / Ausbau Rad-/Fußverkehr und ÖPNV nicht reduziert werden kann. Daher ist es aus Sicht der Gutachter notwendig, auch Maßnahmen zur Reduktion des MIV umzusetzen.
Es sollten daher parallel Alternativen bzw. Möglichkeiten zur Reduzierung des PKW-Verkehrs geprüft werden, darunter eine verschärfte Parkraumbewirtschaftung (eigenständige Maßnahme, s. u.), Zufahrtsverbote für bestimmte Fahrzeuge, die Sperrung von Anliegerstraßen für den Durchgangsverkehr, sowie Bannmeilen vor Schulen und Kindergärten (Problem der Elterntaxis).
Stand: August 2021
Aktueller Stand:
Eine gutachterliche Prüfung erfolgt im Rahmen des Klimamobilitätsplan. Dieser befindet sich gerade in Umsetzung und ermöglicht durch eine hohe finanzielle Förderung die Ausarbeitung neuer innovativer Mobilitätskonzepte.
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.6 Seite 134