Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Diese Umwandlung müssen Sie beantragen. Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
- Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Eine/r der Lebenspartner_innen wohnt in Freiburg oder hat in Freiburg den gewöhnlichen Aufenthalt.
Verfahrensablauf
1. Informationen einholen
Informieren Sie sich über die für eine Eheschließung "erforderlichen Unterlagen" (siehe unten).
Sie möchten Lebenspartnerschaft in Freiburg umwalndeln, wohnen aber nicht hier? Das Standesamt Ihres Wohnsitzes informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und bereitet den rechtlichen Teil vor. Bei uns geht es in diesem Fall bei Schritt 4 weiter.
2. Dokumente besorgen
Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente besorgt haben, geht es für Sie bei Schritt 3 weiter.
3. Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Die Anmeldung der Umwandlung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung in eine Lebenspartnerschaft erfüllt sind oder ob der Umwandlung ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).
Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie unter der Telefonnummer 201-3154 gerne. Oder schicken Sie eine E-Mail an ehe@stadt.freiburg.de.
4. Bestätigung des Trautermins
Wenn alle Voraussetzungen für die Umwandlung vorliegen, informieren wir Sie und Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung.
5. Das Ja-Wort
Der wichtige Tag ist da. Wir freuen uns auf Sie.
Die Zeremonie der Umwandlung (Eheschließung) nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (Personalausweis oder Reisepass)
- Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister (mit Familienstand) - nicht erforderlich, wenn beide Wohnsitze in Freiburg
- Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft durch einen aktuellen Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisen - nicht erforderlich bei Begründung der Lebenspartnerschaft in Freiburg
Kosten
- standesamtliche Trauung donnerstags und freitags: 45,00
- standesamtliche Trauung samstags: EUR 110,00 (Samstage ausschließlich wie im Traukalender aufgeführt)
- Eheschließung bei einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem für die Anmeldung der Umwandlung zuständigen Standesamt: EUR 90,00 (Samstags 200 €)
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht in den Diensträumen des Standesamts stattfindet.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Hinweise
Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun.
Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.
Vertiefende Informationen
Eine bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft wird mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartner_innen beim Standesamt gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartner_innen die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten.
Rechtsgrundlage
- Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Umwandlung und Beurkundung)
- § 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) (Lebenspartnerschaftsname)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.06.2023 freigegeben.