Als historisch gewachsene Mitte des öffentlichen Lebens, als Ort des Handels, der Arbeit, des Wohnens, der Verwaltung sowie der Kultur unterliegt die Innenstadt seit jeher einem laufenden Funktions- und Strukturwandel. Dabei ist die Entwicklung der Innenstadt eine zentrale Aufgabe, da das Zentrum immer eine bedeutende Rolle für die gesamte Stadt einnimmt. Ihre Entwicklung ist demnach eine sehr komplexe Aufgabe, die nur gemeinschaftlich gelingen kann. Die Stadtteilleitlinien (STELL) beschreiben die zukünftige räumliche Entwicklung der Innenstadt anhand von Zielen zur Sicherung und Steigerung der Stadtteilqualität.
Sie sind eine strategische, im Austausch mit dem Lokalverein Innenstadt sowie weiteren bürgerschaftlichen Gruppierungen wie dem Bürgerforum Sedanquartier und Im Grün und Akteur_innen erarbeitete Richtschnur für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre und kein kurzfristiges Maßnahmenprogramm. Ergänzt werden die STELL durch das Freiraumkonzept Innenstadt, das parallel erarbeitet wurde und insbesondere die öffentlichen Räume der Innenstadt in den Fokus der Betrachtung nimmt. Den Abschlussbericht der Stadtteilleitlinien und das Freiraumkonzept finden Sie unter diesem Link als Teil der betreffenden Beschluss-Drucksache.
Freiraumkonzept Innenstadt
Die Qualität der innerstädtischen Freiräume und ihre Entwicklungspotenziale sind detailliert im parallel erarbeiteten „Freiraumkonzept Innenstadt“ aufgezeigt. In dem Konzept wird herausgearbeitet, dass die Innenstadt vielfältige öffentliche Räume für Nutzungen und Aktivitäten aller Art anbietet. Diese Orte ermöglichen die Kommunikation und Begegnung mit anderen, sind Bewegungsorte für Menschen jeder Altersgruppe oder bieten Ruhe und Erholungsmöglichkeiten in Wohnungsnähe. Zusammen mit den historischen Gebäuden und den besonderen Gestaltungselementen wie den Freiburger Bächle prägen sie das Freiburger Flair und sind wichtig für die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt.
Daher ist auch das Freiraumkonzept ein Baustein der „STELL Innenstadt“ und ein informelles Planwerk. Es dient als Leitfaden zur Freiraumentwicklung für die verschiedenen an der Innenstadtentwicklung beteiligten Akteuren – von den Bewohnerinnen und Bewohnern über die Geschäftstreibenden, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern bis hin zu den Fachämtern der Stadtverwaltung. Es besitzt demzufolge einen empfehlenden Charakter für die zukünftige Entwicklung der innerstädtischen Freiräume und ist kein konkretes Investitions- und Umsetzungsprogramm der Verwaltung.
Projektliste für den Umsetzungsfonds
Der Gemeinderat beschloss die Stadtteilleitlinien Innenstadt im September 2019 als städtebauliche Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und zudem die Einrichtung eines Umsetzungsfonds von 38.000 Euro. Dieser Betrag entsprach 5 Euro je Einwohner_in und sollte die zeitnahe Umsetzung von wichtigen kleineren Maßnahmen oder Projekten aus den Stadtteilleitlinien finanzieren. Die Aufstellung einer Projektliste durch die Bürger_innen ist bis dato noch in Arbeit.
Die Stadtteilleitlinien als Leitbild für die räumliche Entwicklung
Die Stadtteilleitlinien sind das Leitbild für die strukturelle Weiterentwicklung der Innenstadt in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Im Ergebnis ist dieses informelle Planungskonzept auch ein wichtiger Baustein insbesondere für das Strategiekonzept zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung der Freiburger Innenstadt sowie für den neuen Flächennutzungsplan Freiburg 2040 mit integriertem Landschaftsplan. Das Strategiekonzept Innenstadt richtet dabei im Gegensatz zu den Stadtteilleitlinien den Blick auf den zu erwartenden Funktionswandel in der Innenstadt. Thematisiert werden Schwerpunktverschiebungen der Nutzungen sowie veränderte Ansprüche an die Freiburger Innenstadt in der Zukunft. Die Stadtteilleitlinien werden zudem zukünftig auch bei Bebauungsplanverfahren im Bereich der Innenstadt berücksichtigt.
Downloads
Beschluss-Drucksache G-19/142Stadtteilleitlinien (STELL) und Freiraumkonzept Innenstadt a) Beschluss des Planungsdokuments „Stadtteilleitlinien Innenstadt“ als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Kenntnisnahme des bürgerschaftlich erarbeiteten Positionspapiers Kenntnisnahme des Fachgutachtens „Freiraumkonzept Innenstadt“ c) Einrichtung des Umsetzungsfonds Info-Drucksache G-15/202 Stadtteilleitlinien (STELL) Landwasser, Wiehre, Innenstadt Sachstand und weiteres Vorgehen