Naturpark

Großräumige Gebiete, die als vorbildliche Landschaften für eine naturnahe Erholung einheitlich zu planen, zu entwickeln und zu pflegen sind und die

  • sich überwiegend durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auszeichnen,
  • sich wegen ihrer Naturausstattung für die Erholung größerer Bevölkerungsteile besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  • Gebiete einschließen, die nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
  • die der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten – und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
  • besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern

Der südöstliche Teil des Freiburger Stadtgebietes ist Teil des Naturparks „Süd­schwarzwald“ mit einer Gesamtfläche ca. 333.000 ha (Rechtsverordnung vom 08.03.2000 / Gbl. v. 27.03.2000, S. 190).

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