Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit, in einzelnen Teilen oder wegen besonderer Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich sind um
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit eines ausgewogenen Naturhaushaltes,
- die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit der Natur und Landschaft oder
- ihre besondere Bedeutung für naturverträgliche Erholung der Allgemeinheit
- zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.
Mit diesem Instrument können auch Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden.
Brombergkopf/ Lorettoberg/ Schlierberg
1.219 ha
Stadtnahe Erholungslandschaft
Mooswald
3.251 ha
Zusammenhängender einheitlicher ökologischer Ausgleichsraum für den Verdichtungsraum der Stadt Freiburg mit vielfältigen, insbesondere klimatischen Wirkungen sowie charakteristischen pflanzlichen und tierischen Lebensgemeinschaften der Feuchtstandorte; naturnaher Erholungsraum
Mühlmatten
10 ha
Sicherung des gleichnamigen Naturschutzgebietes vor Beeinträchtigungen aus der nächsten Umgebung sowie Erhaltung der dortigen kleinflächig vorhandenen Wiesenstruktur
Roßkopf/ Schloßberg
794 ha
Bewaldete Hänge und meist gärtnerisch genutzte Übergangszone als stadtnaher ökologischer Ausgleichsraum mit vielfältigen Funktionen; stadtnahe, naturnahe Erholungslandschaft
Schauinsland
1.742 ha
Stadtnahe Erholungslandschaft; Sicherung des gleichnamigen Naturschutzgebietes