FreiburgPass beantragen
Der FreiburgPass bündelt unterschiedliche Vergünstigungen und kostenfreie Angebote für Einwohner*innen der Stadt Freiburg, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Leistungen der Sozialhilfe (SBG XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld
Weitere Informationen wie die Angebote aller Ermäßigungen, das Antragsverfahren sowie den Antrag finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.freiburger-buendnis-fuer-familie.de/freiburgpass/infos-zum-freiburgpass
Voraussetzungen
Sie können den FreiburgPass persönlich, telefonisch oder formlos schriftlich beantragen. Wenden Sie sich entsprechend Ihrer Leistungsgewährung an folgende Ausgabestellen:
- Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
→ Jobcenter Freiburg (Kundentheke) - Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder Wohngeld
→ Amt für Soziales (Empfang) - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
→ Amt für Migration und Integration (Empfang) - Oder an das
→ Freiburger Bündnis für Familie e.V.
Verfahrensablauf
Siehe Voraussetzungen
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Interessierte Organisationen und Unternehmen, die sich am FreiburgPass beteiligen und Ermäßigungen in Ihren Organisationen anbieten möchten, wenden sich bitte an das Freiburger Bündnis für Familie e.V., Kaiser-Joseph-Str. 268, 79098 Freiburg, Tel.: 0761 - 120 231 09, Mail: kontakt@freiburgpass.de.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 15.02.2024 freigegeben.