23. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Metzgergrün“

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Metzgergrün“ wurde am 29.08.2022 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.

Am 16.09.2022 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Metzgergrün“ ist damit wirksam.   

Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Metzgergrün“ soll die Schaffung von neuem Wohnraum als vordringliche Aufgabe der Stadtplanung realisiert werden. Trotz des Ausschöpfens aller aktivierbarer Innenentwicklungspotenziale im bereits vorhandenen Siedlungsgebiet und der Planung eines neuen Stadtteils, ist der Wohnraumbedarf so groß, dass alle, für eine bauliche Nachverdichtung geeigneten – insbesondere städtischen – Flächen genutzt werden müssen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

Die Beschlussvorlage G-22/081 der 23. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Metzgergrün“ mit ihren Anlagen enthält:

  • das Plangebiet (Anlage 1)
  • nähere Informationen zu den Zielsetzungen und den planerischen Inhalten in der Begründung (Anlage 2)
  • den Umweltbericht (Anlage 3) sowie
  • die Entscheidungsvorschläge zu den während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 4).

Weitere Informationen finden Sie in der zusammenfassenden Erklärung (93,8 KB).

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014101
Fax +49 761 2014199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014390
Fax +49 761 2014399

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