22. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof Nord 2. Teilabschnitt“
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof Nord 2. Teilabschnitt“ wurde am 08.03.2019 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.
Am 29.03.2019 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof Nord 2. Teilabschnitt“ ist damit wirksam.
Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof Nord 2. Teilabschnitt“ soll im Stadtteil Brühl die bisher dargestellte Gewerbliche Baufläche aufgrund der starken Nachfrage nach innerstädtischem Wohnungsbau zu einer Gemischten Baufläche gewandelt werden. Um den dafür notwendigen Bebauungsplan zu erlassen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Sie umfasst das Plangebiet Anlage 1 zur Drucksache G-19/039 (845,2 KB)
Nähere Informationen zu den Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof Nord 2. Teilabschnitt“ Anlage 2 zur Drucksache G-19/039 (263,5 KB) sowie Anlage 3 zur Drucksache G-19/039 (536,3 KB). Weitere Informationen sind in der Zusammenfassenden Erklärung (30,8 KB).