21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Hornbühl-Ost“
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Hornbühl-Ost“ wurde am 05.08.2018 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.
Am 16.08.2019 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Hornbühl-Ost“ ist damit wirksam.
Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Hornbühl-Ost“ soll im Freiburg Stadtteil Ebnet ein Wohngebiet auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen entwickelt werden. Um den dafür notwendigen Bebauungsplan zu erlassen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Hornbühle-Ost“ umfasst das Plangebiet Anlage 1 zur Drucksache G-19/086
Nähere Informationen zu den Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung zur 21.Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Hornbühl-Ost“ Anlage 2 zur Drucksache G-19/086 (2,68 MB) sowie Anlage 3 zur Drucksache G-19/086 (1,137 MB). Weitere Informationen sind in der Zusammenfassenden Erklärung (25,1 KB).