Bodenschutz und Altlasten
Der Schutz des Bodens ist umfassend gesetzlich geregelt. Aus Gründen der Vorsorge ist ein sorgsamer Umgang mit der begrenzt verfügbaren Ressource Boden geboten. Daher sind der Bodenzustand und seine Veränderungen zu erfassen.
Aktuelle Schadensfälle
Bei aktuellen Schadensfällen, etwa auslaufende Betriebsstoffe wie Öl, Benzin auf unbefestigte Bodenflächen oder vergangenen Schadensfällen (Altlasten) bitten wir Sie das Umweltschutzamt zu informieren (Tel. 201-6161 oder -6101), damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können.
Altlasten
Unter dem Begriff Altlasten werden die Einzelbegriffe Altlablagerungen (etwa ehemalige Deponien) und Altstandorte (wie stillgelegte Industrie- und Gewerbestandorte, die mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen sind) zusammengefasst.
Altlastenverdächtige Flächen
Altlastenverdächtige Flächen sind dagegen noch nicht untersuchte Flächen, bei denen auf Grund der früheren Nutzung jedoch der Verdacht auf eine Gefährdung der betroffenen Umweltmedien besteht.
Schädliche Bodenveränderungen
Bei schädlichen Bodenveränderungen handelt es sich um noch aktive Standorte oder Schadensfälle, bei denen es durch einen unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu Untergrundverunreinigungen gekommen ist. Die von diesen Flächen ausgehenden Gefahren für den Menschen und seine Umwelt werden erkundet; belastete Flächen werden gesichert und saniert.
Derzeit sind im Stadtgebiet über 1500 derartige Flächen bekannt, welche im "Bodenschutz- und Altlastenkataster" beim Umweltschutzamt der Stadt Freiburg dokumentiert sind. Auskünfte hierzu erhalten Sie direkt vom Umweltschutzamt.