Informationen über die Patientenfürsprecher_innen
für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sowie deren Angehörige
Wer wir sind:
Tobias Schmidt, Rechtsanwalt
Dagmar van Eyckels, Sozialarbeiterin im Ruhestand
Theresia Büche-Jordan, Ärztin im Ruhestand
Bis auf weiteres jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr haben Sie die Möglichkeit, sich bei Beschwerden im psychiatrischen Versorgungssystem im vertraulichen Einzelgespräch an einen Patientenfürsprecher / eine Patietenfürsprecherin zu wenden.
Weshalb es uns gibt:
Seit 2017 sind die Patientenfürsprecher_innen in die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle mit Patientenfürsprechern) eingebunden.
Die Stadt Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bieten Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, die ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecher_innen zur Stärkung ihrer Rechte und Interessen zu nutzen.
Die Patientenfürsprecher_innen arbeiten unabhängig und trägerneutral.
Wen wir beraten:
Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige die in Freiburg oder dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald leben oder Beschwerden zu Einrichtungen in Freiburg oder dem Landkreis haben.
Patientenfürsprecher für den Landkreis Emmendingen:Dr. Mehdi Rashid
Patientenfürsprecher am Zentrum für Psychiatrie Emmendingen
mehdi-rashid@ibb-emmendingen.de
Wann Sie sich an uns wenden können
Wenn Sie als psychisch erkrankte Person oder als Angehörige/r Probleme mit ambulanten oder stationären Einrichtungen und Diensten oder mit niedergelassenen Ärzten oder Ärztinnen haben, zum Beispiel weil
- Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen
- Sie sich in Ihren Bedürfnissen nicht ernst genommen fühlen
- Sie mit der Art, in der Sie behandelt und betreut werden, nicht zurecht kommen
- Sie sich über Ihre Behandlung nicht ausreichend informiert fühlen
- Sie den Eindruck haben, dass über Ihren Kopf hinweg entschieden wird
- Sie die Vertraulichkeit nicht gewahrt sehen
- Sie sich durch zurückliegende Probleme dieser Art gegenwärtig noch belastet fühlen
... und wenn Sie diese Probleme nicht ohne Unterstützung lösen können.
Was wir für Sie tun können
- wir nehmen Ihre Anliegen und Beschwerden ernst und beraten Sie gerne
- wir unterliegen der Schweigepflicht und werden nur mit Ihrer Einwilligung tätig
- wir nehmen ggf. mit den beteiligten Personen oder Institutionen Kontakt auf
- wir versuchen zu vermitteln und gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden
- wir greifen Beschwerden, Anregungen und Verbesserungsvorschläge auf
- wenn Sie sich an uns wenden, entstehen für Sie keine Kosten
Was wir nicht für Sie tun können
- wir führen keine Rechtsstreitigkeiten
- wir beraten nicht in medizinischen Fragen
Die IBB-Stelle mit Patientenfürsprecher_innen wird gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.