Die Stadt Freiburg fördert seit 2021 Nachtkultur, Streetart und digitale Kunst, was inhaltlich bewusst weit gefasst ist. Nachtkultur bezieht sich auf Kunstformen, die in Musikspielstätten entstehen, z.B. Arbeiten künstlerischer DJs oder DJanes mit experimenteller Videokunst. Streetart wird verstanden als visuelle künstlerische Arbeit im öffentlichen Raum, wobei auch der Bereich Hiphop mit seinen musikalischen, literarischen und tänzerischen Ausdrucksformen in die Förderung einbezogen wird. Digitale Kunst entsteht aus den Möglichkeiten digitaler Medien heraus und arbeitet mit diesen künstlerisch.
Fördermittel
50.000 € p. a. Das Budget wird vorab nicht auf die verschiedenen inhaltlichen Teilbereiche aufgeteilt. Das Budget wird aber auf zwei Vergaberunden aufgeteilt.
Vergabe
Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:
- Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
- Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs
Das Kulturamt entscheidet auf Basis der Empfehlung einer Jury:
- Lisa Bensel, freie Kuratorin und Geschäftsführende Vorständin E-Werk Freiburg
- Till Neumann, Zweierpasch
- für das Kulturamt: Ann-Kathrin Harr und Kristina Mühlbach
Fristen
- 1. November 2024
Bitte reichen Sie ein Exemplar des Antrags beim Kulturamt ein und verschicken Sie ihn zusätzlich per E-Mail als PDF-Datei (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt. Die Projektskizze kann als Anlage in Schriftform (max. 2 Seiten), als Video (max. 3 Minuten) oder als kommentierte grafische Skizze eingereicht werden.Für größere PDF-Dateien und Video-Dateien, die nicht in das PDF eingebunden werden können, versenden wir einen Upload-Link (bitte Mail an Kontakt unten).
Förderkriterien
Gefördert werden realistisch umsetzbare Projekte, die die genannten Themenbereiche in Freiburg künstlerisch sichtbar machen oder voranbringen. Die Mindestantragssumme beträgt 2.000 €. Vorrang genießen Projekte, die:
- innovativ und von hoher künstlerischer Qualität sind
- Kooperationen zwischen verschiedenen Kunstformen und Initiativen erproben
- einen Beitrag zur Bildung nachhaltiger Strukturen leisten
Nicht gefördert werden Streamings konventioneller Konzerte, Umsetzungen bereits bestehender Produktionen sowie Projekte, deren Hauptaugenmerk auf nicht-künstlerischen, z.B. technischen oder baulichen, Aspekten liegt.
Formulare
1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:
- Zuschussantrag (171,1 KB)
- Finanzplan (60,1 KB)
2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:
- Mittelabruf & Rechtsmittelverzicht (1,173 MB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen (290 KB)
3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:
- Verwendungsnachweis 2024 (72,9 KB)
- Verwendungsnachweis 2023 (73,1 KB)
- Verwendungsnachweis 2022 (72,2 KB)
- Gender Mainstreaming Abfrage (369,6 KB)
Kontakt
Nachtkulturbeauftragte