Behördenwegweiser
Abteilung Vermessung
Beschreibung
Aufgaben der Vermessung:
Grenzfeststellung
Bei der Grenzfeststellung werden die Grenzpunkte vor Ort auf ihre Übereinstimmung mit der Festlegung im Liegenschaftskataster überprüft und ggf. neu vermarkt.
Einmessung von Gebäuden
Das Vermessungsamt ist verpflichtet, alle Gebäude und Gebäudeveränderungen von Amts wegen nach ihrer Fertigstellung einzumessen und im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Die Kosten sind von den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern zu tragen.
Teilung von Grundstücken
Teilungsvermessungen werden auf Antrag durchgeführt. Eigentumsveränderungen an den Grundstücken, die mit Grenzänderungen verbunden sind, können erst nach einer amtlichen Teilungsvermessung in das Grundbuch eingetragen werden.
Topografische Bestandsaufnahmen
Für Planungsverfahren und die Stadtentwicklung werden topographische Bestandsaufnahmen in vielfacher Weise als Grundlage benötigt.
Bauvermessungen
Bauvorhaben werden entsprechend der Planung durch eine Vermessungsfachkraft in der Örtlichkeit abgesteckt. Bei größeren Bauvorhaben sind häufig auch Bauwerkskontrollen durchzuführen.
Sachverständigenlagepläne
Neubaumaßnahmen sind auf der Grundlage der Katasterkarte darzustellen. Die Übereinstimmung mit den Festlegungen des Bebauungsplanes muss nachgewiesen werden.
Sonstige Ingenieurvermessungen
Es werden Absteckungen und Kontrollen für Maßnahmen im Straßen- und Stadtbahnbau, digitale Geländemodelle, Geländeprofile, Flächennivellements und Bauwerksüberwachungen durchgeführt.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Übergeordnete Dienststellen
Persönlicher Kontakt
Kontakt
Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle "Runzmattenweg", Linie 1 und 3