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Schulräume und Sportstätten - Anmieten

Das Gebäudemanagement ist für die außerschulische Nutzung der Schulsportstätten und Schulräume zuständig. Die Überlassung erfolgt durch den Abschluss eines Mietvertrags. Private Nutzungen und Veranstaltungen sind nicht zugelassen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Anmietung von Schulsportstätten:

Bei der Belegung von Schulsporthallen werden anerkannte Freiburger Sportvereine und gemeinnützige Vereine und Institutionen vorrangig berücksichtigt.

 
Plan der Hallenöffnungszeiten:
Aus beiliegendem Plan ist ersichtlich zu welchen Zeiten die städtischen Sporthallen für den regelmäßigen Trainingsbetrieb zur Verfügung stehen und zu welchen Zeiten Nutzungen gesondert beantragt werden müssen:

 

Anmietung von Schulräumen:

Schulräume, insbesondere Mensen und Aulen, werden sofern Sie für eine Vermietung geeignet sind, für gemeinnützige Zwecke entsprechend Ihrem Widmungszweck zur Verfügung gestellt. Hinweise zur Nutzung und Anmietung von Schulräumen finden Sie hier:

Verfahrensablauf

Antragstellung mindestens 4 Wochen vor dem ersten Nutzungstermin.
Bitte nutzen Sie dazu die von uns bereitgestellten Online-Formulare.

 

Kontakt:

E-Mail: gmf-vermietung@stadt.freiburg.de

Tel.:

  • Schulsportstätten: 0761 / 201-2689
  • Schulräume: 0761 / 201-2492

Fristen

4 Wochen vor dem ersten Nutzungstermin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Anmietung von Schulsportstätten oder
  • Antrag zur Anmietung von Schulräumen

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 07.12.2021 freigegeben.