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Übergangsgeld beantragen

Übergangsgeld können Sie beantragen, wenn Sie an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. Umschulung, oder an einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation teilnehmen.

Hinweis: Während einer medizinischen Rehabilitation können Sie Anspruch haben auf

  • Krankengeld,
  • Versorgungskrankengeld oder
  • Verletztengeld

Das hängt davon ab, wer die Kosten der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme übernimmt. In diesen Fällen erhalten Sie kein Übergangsgeld.

Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes

Um die Höhe des Übergangsgeldes bestimmen zu können, wird zunächst die Berechnungsgrundlage ermittelt.

Das Übergangsgeld berechnet sich für

  • versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gleichen Weise wie das Krankengeld, aus 80 Prozent des zuletzt vor Beginn der Maßnahme beziehungsweise der Arbeitsunfähigkeit erzielten Arbeitsentgelts
  • pflichtversicherte Selbständige und freiwillig Versicherte aus 80 Prozent des Einkommens, das der Beitragszahlung vor Beginn der Leistung zur Teilhabe bzw. der Arbeitsunfähigkeit entspricht.

Höhe des Übergangsgeldes

Das Übergangsgeld beträgt bei Personen, die an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen:

  • 68 Prozent der Berechnungsgrundlage
  • 75 Prozent der Berechnungsgrundlage, wenn
    • Sie mindestens ein Kind haben, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben oder ein Stiefkind, in Ihren Haushalt aufgenommen haben, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben oder wenn
    • Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, nicht arbeiten kann, weil sie oder er Sie pflegt oder selbst pflegebedürftig ist. In diesem Fall darf kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen.

Bei Teilnahme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Berechnungsgrundlage darf einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt, das Sie ohne Ihre gesundheitlichen Einschränkungen hätten erzielen können. In bestimmten Fällen wird das Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes geleistet.

Bei Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme

Erhalten Sie Übergangsgeld und gleichzeitig Lohn beziehungsweise Gehalt? Oder erzielen Sie zusätzlich zum Übergangsgeld ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit? Diese Einkünfte werden unter bestimmten Voraussetzungen auf das Übergangsgeld angerechnet.

Laufendes Übergangsgeld wird an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Das Übergangsgeld wird während der Teilnahme an der Maßnahme gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird es auch zwischen zwei Maßnahmen oder im Anschluss daran gewährt.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: