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Bauüberwachung – Bauvorschriften überprüfen

Die Baurechtsbehörde hat die Möglichkeit die Pflichten der Beteiligten am Bau sowie die Einhaltung und Anforderung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften jederzeit zu kontrollieren. Die Bauüberwachung dient somit zur Überprüfung der Vorgaben in der Baugenehmigung und gegebenenfalls zur Feststellung von baulichen Mängeln.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Durchführung einer Bauüberwachung sind beispielsweise:

  • Die Bauabnahme ist in der Baugenehmigung festgesetzt
  • Beschwerden der Nachbarn
  • Anzeige durch eine andere Dienststelle
  • Feststellung durch eine Ortsbesichtigung
  • sonstige Hinweise

Verfahrensablauf

Den mit der Überwachung beauftragten Personen ist jederzeit Zutritt zu Baustellen und Betriebsstätten sowie Einblick in Genehmigungen und Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Überwachungsnachweise, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren. Der Bauherr hat die für die Überwachung erforderlichen Arbeitskräfte und Geräte zur Verfügung zu stellen.

Fristen

Hat die Baurechtsbehörde eine Abnahme vorgeschrieben müssen Sie als Bauherr/-in rechtzeitig schriftlich mitteilen, dass die Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgt ist und somit die Voraussetzungen für die Abnahme vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Hinweis: Der Baurechtsbehörde ist im Rahmen der Bauüberwachung Einsicht in die baurechtlichen Nachweise  (Baugenehmigung, Zulassung, Prüfungszeugnisse usw.) zu gewähren.

Kosten

Für die Durchführung der Bauüberwachung fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweilig gültigen Satzung der Gemeinde.

Freigabevermerk

 Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 18.05.2016 freigegeben.