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Bebauungspläne

Laufende Bebauungsplanverfahren

Hinweise und Unterlagen, insbesondere zu aktuellen Beteiligungsverfahren, befinden sich im Internetportal auf der Seite bauleitplanung.freiburg.de. Über die Plattform „Bauleitplanung Online“ besteht die Möglichkeit, direkt zu einem sich in Beteiligung befindenden Verfahren digital Stellungnahmen einzureichen.

In Kraft getretene Bebauungspläne

Alle aufgestellten sowie in Kraft getretenen Bebauungspläne sind online abrufbar im Geoportal FreiGIS.
Auf den Hilfeseiten finden Sie eine Erläuterung zum Suchen und Anzeigen der Bebauungspläne.

Bebauungsplanverfahren kurz erklärt

farbiger Plan mit roten Bereichen für Bebauung, gelb für Straßen und grün für begrünte Flächen
Bebauungsplan- Ausschnitt als Beispiel

Während der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die grundlegende Flächennutzung für die Gesamtstadt darstellt, konzentrieren sich Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne auf ein begrenztes Teilgebiet der Stadt.

Bebauungspläne sollen aufgestellt werden, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt im Ermessen der Gemeinde. Im Bebauungsplan werden konkrete und allgemein verbindliche Festsetzungen zur Art ("was wird" bzw. "was darf gebaut werden") sowie zum Maß der baulichen Nutzung ("in welchem Umfang darf gebaut werden") getroffen. Darüber hinaus treffen Bebauungspläne auch gestalterische und sonstige Vorgaben.

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus:

  • zeichnerischen und textlichen Festsetzungen,
  • einer Begründung, in der Ziele und wesentliche Auswirkungen des Planes erläutert und die Festsetzungen städtebaulich begründet werden,
  • einem Umweltbericht, als gesonderten Bestandteil der Begründung,
  • sowie einer zusammenfassenden Erklärung, in der dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden.

Bebauungspläne, die vor dem 20.07.2006 in Kraft getreten sind, beinhalten keine zusammenfassende Erklärung und nur in bestimmten Fällen einen Umweltbericht.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Publikum sitzt bei einem Vortrag in einer Aula
Öffentliche Beteiligung

Aufgrund ihrer Rechtsverbindlichkeit und den damit verbundenen langfristigen Auswirkungen auf Nutzbarkeit, Wert und Gestalt von Grundstücken, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Damit wird sichergestellt, dass bei der Planung alle relevanten Belange und Aspekte erfasst, bewertet und schließlich gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden. Dafür ist auch eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit vorgesehen und rechtlich vorgeschrieben.

Umweltprüfung in der Bauleitplanung

grüne Zauneidechse im Gras
Zauneidechse, Foto: H.-J. Zurmöhle

Die Umweltprüfung ist vollständig in das Bauleitplanverfahren integriert und stellt damit einen obligatorischen Verfahrensbestandteil dar. In der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange und Prüfaufgaben zusammengeführt und in einem einheitlichen Verfahren gebündelt. Dazu gehören auch weitere umweltbezogene Prüfverfahren, wie die Eingriffsregelung, die NATURA 2000 - Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Prüfanforderungen.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014101
Fax +49 761 2014199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014390
Fax +49 761 2014399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZB) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

Hier erhalten Sie Einsicht in Bebauungspläne.

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Weitere Informationen

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