Umweltprüfung in der Bauleitplanung
Die Umweltprüfung ist vollständig in das Bauleitplanverfahren integriert und stellt damit einen obligatorischen Verfahrensbestandteil dar. In der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange und Prüfaufgaben zusammengeführt und in einem einheitlichen Verfahren gebündelt. Dazu gehören auch weitere umweltbezogene Prüfverfahren, wie die Eingriffsregelung, die NATURA 2000 - Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Prüfanforderungen.
Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung voraussichtlich erheblicher Auswirkungen bei Durchführung eines Bauleitplans auf:
- Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und die biologische Vielfalt,
- Menschen und ihre Gesundheit, Bevölkerung insgesamt,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- Wechselwirkung zwischen den einzelnen Schutzgütern.
Des Weiteren werden Aussagen zur Vermeidung von Emissionen, zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern und zur sparsamen Nutzung und zur Verwendung erneuerbarer Energien sowie zu Erfordernissen des Klimaschutzes getroffen.
Das zentrale Element der Umweltprüfung stellt der Umweltbericht dar. In ihm werden die in der Umweltprüfung ermittelten voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht wird verfahrensbegleitend erstellt und bildet einen gesonderten Teil der Begründung eines Bauleitplans, sowohl für den Planentwurf als auch für den verabschiedeten Bauleitplan.