Hinweise und Unterlagen, insbesondere zu aktuellen Beteiligungsverfahren, befinden sich im Internetportal auf der Seite bauleitplanung.freiburg.de. Über die Plattform „Bauleitplanung Online“ besteht die Möglichkeit, direkt zu einem sich in Beteiligung befindenden Verfahren digital Stellungnahmen einzureichen.
In Kraft getretene Bebauungspläne
Alle aufgestellten sowie in Kraft getretenen Bebauungspläne sind online abrufbar im Geoportal FreiGIS. Auf den Hilfeseiten finden Sie eine Erläuterung zum Suchen und Anzeigen der Bebauungspläne.
Während der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die grundlegende Flächennutzung für die Gesamtstadt darstellt, konzentrieren sich Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne auf ein begrenztes Teilgebiet der Stadt.
Bebauungspläne sollen aufgestellt werden, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt im Ermessen der Gemeinde. Im Bebauungsplan werden konkrete und allgemein verbindliche Festsetzungen zur Art ("was wird" bzw. "was darf gebaut werden") sowie zum Maß der baulichen Nutzung ("in welchem Umfang darf gebaut werden") getroffen. Darüber hinaus treffen Bebauungspläne auch gestalterische und sonstige Vorgaben.
Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus:
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen,
einer Begründung, in der Ziele und wesentliche Auswirkungen des Planes erläutert und die Festsetzungen städtebaulich begründet werden,
einem Umweltbericht, als gesonderten Bestandteil der Begründung,
sowie einer zusammenfassenden Erklärung, in der dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden.
Bebauungspläne, die vor dem 20.07.2006 in Kraft getreten sind, beinhalten keine zusammenfassende Erklärung und nur in bestimmten Fällen einen Umweltbericht.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund ihrer Rechtsverbindlichkeit und den damit verbundenen langfristigen Auswirkungen auf Nutzbarkeit, Wert und Gestalt von Grundstücken, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Damit wird sichergestellt, dass bei der Planung alle relevanten Belange und Aspekte erfasst, bewertet und schließlich gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden. Dafür ist auch eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit vorgesehen und rechtlich vorgeschrieben.
Die Umweltprüfung ist vollständig in das Bauleitplanverfahren integriert und stellt damit einen obligatorischen Verfahrensbestandteil dar. In der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange und Prüfaufgaben zusammengeführt und in einem einheitlichen Verfahren gebündelt. Dazu gehören auch weitere umweltbezogene Prüfverfahren, wie die Eingriffsregelung, die NATURA 2000 - Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Prüfanforderungen.