Im Spektrum Kulturelle Teilhabe beginnen „Kulturelle Zugänge“ mit Besuch oder Vermittlung von Kunst und Kultur. Beides ermöglicht allen Menschen – unabhängig von ungleichen Startchancen – Begegnungen und Erfahrungen mit Kunst und Kultur. Eine aktivere Teilhabe findet in Projekten statt, in denen die Teilnehmenden zusammenarbeiten, gemeinsam reflektieren und sich untereinander austauschen. Sie sind als Expert_innen in eigener Sache eingebunden und entscheiden im besten Fall über die Entwicklung des Projektes mit.
Das Kulturamt fördert Projekte, die eine Teilhabe insbesondere für Menschen ermöglichen, denen ein Zugang zu Kunst und Kultur erschwert ist. Die Projekte sollen Hindernisse abbauen und Zielgruppen aktivieren. Im Mittelpunkt stehen Auseinandersetzung und Wirkungen von Kunst und Kultur auf die Beteiligten – als Individuum und Gemeinschaft.
Fördermittel
Vergabe
Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:
- Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
- Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs
Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung einer Jury unter Vorsitz des Kulturamtes:
- Neriman Bayram, Geschäftsführerin Kommunales Kino im Alten Wiehrebahnhof
- Hans Steiner, stellvertretender Amtsleiter Amt für Migration und Integration
- Dr. Nicoletta Torcelli, freie Kuratorin
- N.N.
- N.N.
- Für das Kulturamt: Clementine Herzog
Fristen
Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.
Fördervorausetzungen
Die Projekte müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen (siehe FAQs) die vier folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit es der Jury vorlegt werden kann. Die Projekte müssen
- die Auseinandersetzung mit den Künsten und Kulturen in Zusammenarbeit mit professionellen Kunst- und Kulturschaffenden bzw. mit Kultureinrichtungen ermöglichen.
- entweder eine soziale Gruppe einbinden, deren Mitglieder eng miteinander verbunden sind (Communities), oder sich an bestimmte Zielgruppen richten.
- prozessorientiert sein, so dass den Teilnehmenden ausreichend Raum für Zusammenarbeit und Austausch gegeben ist.
- in Freiburg durchgeführt und entweder unmittelbar erlebbar gemacht (Aufführungen, Präsentationen, Ergebnisworkshops) oder über eine gemeinsam erarbeitete Dokumentation (Berichte, Videobotschaften, Fotoreportagen, Blogs o. ä.) öffentlich vermittelt werden.
Förderkriterien
Die Jury beurteilt die Projekte nach den folgenden vier Qualitätskriterien. Die Projekte müssen dabei nicht alle Kriterien erfüllen und nicht alle Fragen beantworten.
1. Künstlerisch
Die Qualität des Zugangs beschreibt, auf welche Weise Zugänge ermöglicht, Hindernisse überwunden und Zielgruppen einbezogen werden sollen:
- Welche Zielgruppen sollen angesprochen und aktiviert werden?
- Wie wurden Bedarfe und Interessen abgefragt?
- Wie soll auf die Zielgruppen zugegangen werden, damit diese motiviert sind, sich zu beteiligen?
- Welche Barrieren (z.B. organisatorische, finanzielle, sprachliche oder thematische Hindernisse) werden für die Zielgruppe gesehen und wie sollen diese überwunden werden?
2. Besuch und Vermittlung
Der Besuch und die Vermittlung von Kunst und Kultur hängt eng damit zusammen, welche Zielgruppe erreicht werden soll und auf welche Weise sich die Beteiligten mit Kunst und Kultur auseinandersetzen können:
- Welche Zugangsmöglichkeiten sollen eröffnet werden?
- Welche Ziele sollen erreicht und welche Zugangsmöglichkeiten sollen mit diesen eröffnet werden?
3. Beteiligung
Die Qualität der Beteiligung bezieht sich darauf, auf welche Weise sich die Beteiligten mit ihren eigenen Erfahrungshintergründen und mit ihren eigenen Expertisen in das Projekt einbringen können:
- Welche Rolle spielen das Lebensumfeld und die persönlichen Erfahrungen der Beteiligten für das Projekt?
- Welche Bedeutung haben Zusammenarbeit und Austausch zwischen Leitungsteam und Beteiligten im Projekt?
- Welche Erfahrungen sind innerhalb des Projekts für die Beteiligten möglich?
- Inwieweit werden Entscheidungen innerhalb des Projektes gemeinsam mit den Beteiligten getroffen?
- Gibt es vereinbarte Bereiche im Projekt, in denen die Beteiligten selbständig entscheiden können?
4. Reflexion
Die Qualität der Reflexion setzt daran an, dass ein Teilhabeprozess nicht nach einem vorhersehbaren Schema abläuft, sondern gerade auch die Reflexion innerhalb des Prozesses eine wichtige Rolle einnimmt. Der Teilhabeprozess erlaubt nicht nur ein stetes Hinterfragen, und flexibles Arbeiten, er erfordert es auch:
- In welchem Maße bezieht sich die Reflexion auf die Prozesse und Hierarchien zwischen den Beteiligten?
- Auf welche Art und Weise soll eine Reflexion über das jeweils eigene Handeln ermöglicht werden?
- Sind Möglichkeiten der Nachjustierung im Prozess gegeben?
- Wie wird die Sicht der Beteiligten selbst in die Dokumentation (z.B. Bericht, Feature) einbezogen?
Formulare
1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:
Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter_innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.
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2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:
3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:
Kontakt