FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Projektförderung

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Kunst- und Kulturschaffende (Einzelkünstler_innen, Gruppen, Kulturinitiativen, Kunst- und Kulturvereine und -institutionen) mit zentralem Wirkungsort in Freiburg. Kunst- und Kultureinrichtungen, die bereits institutionelle Förderung erhalten, können nur in Ausnahmefällen einen Zuschuss auf Projektförderung beantragen.

Welche Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?

  • Das Projekt hat einen künstlerischen Schwerpunkt.
  • Das Projekt wird in Freiburg öffentlich präsentiert.
  • Das Projekt weist einen Freiburg-Bezug auf. Dieser besteht vorrangig, wenn Künstler_innen beteiligt sind, deren zentraler Wirkungsort in Freiburg liegt.

Darüber hinaus gelten in manchen Förderbereichen weitere Voraussetzungen. Sie finden sie in den jeweiligen Förderkriterien.

Wer kann mich vor Antragstellung beraten?

Die zuständigen Mitarbeiter_innen beraten Sie gerne – besonders bei Erstanträgen! Sie finden die jeweiligen Kontakte direkt unterhalb des jeweiligen Förderbereichs. Sie können sich vorab auf der Website über Abgabefristen, Vergabeverfahren und ggf. Förderkriterien informieren.

Wie kann ich einen Zuschuss beantragen?

Sie reichen einen Zuschussantrag (171,1 KB) und Finanzplan (60,1 KB) sowohl in Papierform als auch digital als .pdf (nur ein Dokument) ein. Bitte achten Sie darauf, dass in manchen Förderbereichen der Antrag in mehreren Exemplaren einzureichen ist. Bitte den eigenhändig unterschriebenen Zuschussantrag mit Finanzplan per Post, per Fax oder per E-Mail (erste Seite mit Unterschrift als Scan) zusenden.

Wann muss ich meinen Antrag einreichen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Antrag einreichen, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Darüber hinaus sind in den Förderbereichen Chöre, Darstellende Künste, Film, Interkulturelle Kunst und Kultur, Kulturelle Bildung, Musik sowie Streetart, Nachtkultur und digitale Kunst Fristen einzuhalten. Die Fristen finden Sie unter dem jeweiligen Förderbereich. Zu spät eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Für alle anderen Förderbereiche können zu jedem Zeitpunkt im Jahr Anträge gestellt werden.

Was muss ich beim Ausfüllen des Zuschussantrags und des Finanzplans beachten?

Bitte füllen Sie den Zuschussantrag nach Möglichkeit mit einem formularfähigen pdf-Reader aus (Datei zunächst herunterladen, nicht im Browser öffnen!). Kreuzen Sie bitte auf der ersten Seite des Zuschussantrages an, in welchem Förderbereich Sie Ihr Projekt beantragen und ob Sie eine einmalige Förderung oder eine mehrjährige Förderung beantragen. Bitte entscheiden Sie sich nur für einen Förderbereich, d.h. es ist nicht möglich, das Projekt mehreren Förderbereichen zuzuordnen. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie diese Zuordnung getroffen haben. Eine eigenhändige Unterschrift ist zwingend erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass die Angaben richtig und vollständig sind und dass Sie jede Änderung der für die Anerkennung und die Gewährung des Zuschusses maßgebenden Verhältnisse unverzüglich der Stadt Freiburg mitteilen. Im Falle der Förderung von Personalkosten versichern Sie zudem, dass Sie Ihre Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare städtische Bedienstete.

Achten Sie bitte beim Ausfüllen des Finanzplans darauf, dass Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen und rechnen Sie den beantragten Zuschuss des Kulturamtes dabei mit ein. Bitte tragen Sie alle für Ihr Projekt zutreffenden Einnahmen und Aufwendungen ein. Nutzen Sie bitte das erste Tabellenblatt, wenn Sie eine einmalige Förderung beantragen. Nutzen Sie bitte das zweite Tabellenblatt, wenn Sie auf eine mehrjährige Förderung abzielen. Sofern Sie eine mehrjährige Förderung beantragen, sind alle Angaben jeweils jahresbezogen darzustellen. Die Inhalte der jeweiligen Jahre sind dabei deutlich herauszuarbeiten. Bitte beziffern Sie die beantragte Fördersumme jährlich und kalkulieren Sie jahresbezogen.

Kosten für Veranstaltungen außerhalb von Freiburg können nur in Ausnahmefällen (Förderung Internationale und grenzüberschreitende Projekte) einbezogen werden. Grundsätzlich werden nur Veranstaltungen in Freiburg gefördert.

Wie ausführlich soll ich mein Projekt beschreiben?

Im Zuschussantrag selbst sollte das Projekt lediglich skizziert werden.Optimalerweise beantwortet die Projektskizze alle W-Fragen (wer, was, wann, wo...). Eine ausführlichere Projektbeschreibung (max. 2 Seiten) können Sie formlos beifügen. Im Förderbereich Streetart, Nachtkultur und digitale Kunst können Sie die Projektbeschreibung auch als Video (max. 3 Minuten) oder als kommentierte grafische Skizze einreichen. In den Förderbereichen Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur sowie Stadtteilkultur ist es erforderlich, konzeptionelle Grundgedanken, Ziele und Zielgruppen sowie die am Projekt beteiligten Personen näher zu erläutern und zu vermitteln.

Welche Unterlagen kann ich noch einreichen?

Selbstdarstellungen, Biografien und künstlerische Werdegänge können insbesondere bei Erstanträgen als Anlagen hilfreich sein. Grundsätzlich können dem Zuschussantrag auch Pressekritiken beigefügt werden, wobei diese auf besonders aussagekräftige Beispiele begrenzt werden sollten. Audio- und Videomaterial sowie Programmhefte o.ä. sind außer im Bereich Film nicht erforderlich. Bitte reichen Sie nur Material im DIN A4 ein und verwenden Sie keine Mappen. Tackern Sie die Antragsunterlagen bitte nicht zusammen, sondern verbinden Sie diese nur mit einer Heftklammer. Wenn Sie uns größere Dateien digital übermitteln wollen, versenden wir einen Upload-Link.

Welche Unterlagen kann ich noch einreichen?

Selbstdarstellungen, Biografien und künstlerische Werdegänge können insbesondere bei Erstanträgen als Anlagen hilfreich sein. Grundsätzlich können dem Zuschussantrag auch Pressekritiken beigefügt werden, wobei diese auf besonders aussagekräftige Beispiele begrenzt werden sollten. Audio- und Videomaterial sowie Programmhefte o.ä. sind außer im Bereich Film nicht erforderlich. Bitte reichen Sie nur Material im DIN A4 ein und verwenden Sie keine Mappen. Tackern Sie die Antragsunterlagen bitte nicht zusammen, sondern verbinden Sie diese nur mit einer Heftklammer. Wenn Sie uns größere Dateien digital übermitteln wollen, versenden wir einen Upload-Link.

Wer entscheidet über meinen Antrag und auf welcher Grundlage?

Über die Anträge entscheidet das Kulturamt, in manchen Förderbereichen mithilfe einer externen Fachjury. In den Förderbereichen Chöre, Darstellende Künste, Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur sowie Stadtteilkultur orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat. Im Förderbereich Film orientiert sich die Entscheidung an „Hinweisen zur Projektförderung Film“, die das Kulturamt formuliert hat. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, sich diese Richtlinien, Förderkriterien und Hinweise vor der Antragstellung durchzulesen. In den Förderbereichen Musik, Bildende Kunst, Literatur, Internationales etc. existieren keine Richtlinien bzw. Förderkriterien.

Wie kann ich die Fördermittel abrufen?

Bitte füllen Sie nach Erhalt des Zuschussbescheides den Mittelabruf & Rechtsmittelverzicht (1,173 MB) aus und schicken Sie diesen dem Kulturamt postalisch oder als Scan per E-Mail zu.

Bis wann muss ich den Verwendungsnachweis einreichen?

Die Verwendung des Zuschusses (73,1 KB) ist innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung des Projekts nachzuweisen, sofern der Zuschussbescheid keine kürzere Frist bestimmt. Grundsätzlich müssen zuvor geförderte Projekte abgewickelt sein, bevor Sie einen Zuwendungsbescheid für ein neues Projekt erhalten können.

Was passiert nach einer Antragstellung mit meinen Daten?

Die Angabe der personenbezogenen Daten ist zur Bearbeitung des Antrags erforderlich. (§ 4 LDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO).

Verwendung der Daten
Die Daten werden ausschließlich für das laufende Zuwendungsverfahren verwendet sowie zur Information über zukünftige Zuwendungsverfahren (Hinweis auf Ausschreibungen und Einreichungsfristen).
 
Recht auf Löschung, Berichtigung etc.
Sie haben als betroffene Person das Recht von  der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personen-bezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
 
Widerspruch
Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit B.W. beschweren.
 
Kontakt
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte Stadt Freiburg: datenschutz@stadt.freiburg.de
 
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten nach Art. 13, 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter www.freiburg.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.