Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt.
Er gilt höchstens ein Jahr.
Hinweis: Ein vorläufiger Rei-sepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrückeerfasst. Bitte erkundigen Sie sich deshalb unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Reisepass auch anerkannt wird.
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“, für welche Länder ein Reisepass erforder-lich ist oder ein vorläufiger Reisepass genügt
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen.
Sie müssen durch geeignete Nachweise (z.B. Flugticket oder andere Reiseunterlagen) glaubhaft machen, dass sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. - Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das können beispielsweise sein:
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
- Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Verfahrensablauf
Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.
Gleichzeitig müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können einen vorläufigen Reisepass in Deutschland beantragen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird.
Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin. Anderenfalls kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. - geeignete Nachweise (z.B. Flugticket oder andere Reiseunterlagen)
Hinweis: Das biometrische Passbild können Sie vor Ihrem Termin zur Antragsstellung in der Fotobox im Bürgerservicezentrum selbst erfassen. Unserer Erfahrung nach ist die Fotobox für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.
Achtung: Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein.
Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneige-schaft wie z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes vorgelegen hatte.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Antragstellung.
Kosten
EUR 26,00
Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
Bearbeitungsdauer
sofort
Hinweise
-
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 29.12.2023 freigegeben.