Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
Die Erdbestattung ist die zweithäufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Bei der Stadt Freiburg werden folgende alternative Bestattungsarten angeboten:
- Baumbestattungen
- Rasenreihengräber
- Gemeinschaftsgrabanlagen
- Gartnerbetreutes Grabfeld
- Anonyme Bestattungen
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z.B. Grabpflege) werden in der Friedhofssatzung festgelegt.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Bestattung vorgenommen werden kann:
- der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk)
- die Todesart ist nicht (mehr) ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der Leiche erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts
Verfahrensablauf
Eventuell muss bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Todesbescheinigung
Kosten
-
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 22.07.2021 freigegeben.