Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
Heiraten gehört zu den schönsten Dingen der Welt. Unser Trauzimmer auch.
Sie haben das HOCH. Wir haben die ZEIT. Hier finden Sie unsere Trautermine.
Sie möchten einen schnellen Überblick zur Eheschließung?
Dann sehen Sie sich unseren Flyer Freiburg zum Heiraten schön! an.
Eine Übersicht zum Ablauf finden Sie unten im Abschnitt "Verfahrensablauf".
Unter "Erforderlichen Unterlagen" erfahren Sie, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Onlineantrag und Formulare
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Antrag - Eheschließung anmelden
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt derzeit grundsätzlich schriftlich. Nutzen Sie hierfür das Formular "Antrag - Eheschließung anmelden".
Reichen Sie das Formular elektronisch ein und schicken es per Post an uns oder werfen es in den Briefkasten des Innenstadtrathauses ein. Alle notwendigen Unterlagen, mit Ausnahme der Ausweisdokumente, sind im Original beizulegen.
Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Verfahrensablauf
1. Informationen einholen
Informieren Sie sich über die für eine Eheschließung "erforderlichen Unterlagen" (siehe unten).
Sie finden auch Informationen in unserem Flyer Freiburg zum Heiraten schön!.
Sie möchten in Freiburg heiraten, wohnen aber nicht hier? Das Standesamt Ihres Wohnsitzes informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und bereitet den rechtlichen Teil vor. Bei uns geht es in diesem Fall bei Schritt 4 weiter.
2. Dokumente besorgen
Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente besorgt haben, geht es für Sie bei Schritt 3 weiter.
3. Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt derzeit grundsätzlich schriftlich.
Bitte drucken Sie folgendes Formular aus und schicken Sie es per Post an uns oder werfen es in den Briefkasten des Innenstadtrathauses ein. Alle notwendigen Unterlagen (siehe Schritt 1) sind beizulegen.
Im Formular können Sie auch Ihren Wunschtermin für die standesamtliche Trauung eintragen.
Alle Trautermine finden Sie in unserem Traukalender. Bitte beachten Sie, dass die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Ehevoraussetzungen zu erfolgen hat, andernfalls ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.
4. Bestätigung des Trautermins
Wenn alle Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen, informieren wir Sie und Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung.
5. Ihre standesamtliche Trauung
Der wichtige Tag ist da. Wir freuen uns auf Sie.
Fristen
Sie können die Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin anmelden.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- bei Geburt im Inland:
Wir rufen die Daten zu Ihrer Geburt elektronisch bei Ihrem Geburtsstandesamt ab.
(Die Antwort kann einige Zeit in Anspruch nehmen!)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen aktuellen Ausdruck aus dem Geburtenregister vorzulegen.
(beim Standesamt am Geburtsort beantragen - Wenn Ihr Geburtsort Freiburg ist, nicht erforderlich) - bei Geburt im Ausland:
Wir empfehlen eine Anfrage an uns zu den erforderlichen Unterlagen - erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde:
Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
Wenn Sie in Freiburg gemeldet sind, kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie abrufen.
Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht. - bei einer Vorehe:
Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine Sterbeurkunde.
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben. - bei einer vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft:
Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft beziehungsweise eine Sterbeurkunde - Bei gemeinsamen Kindern benötigen Sie die jeweilige Geburtsurkunde.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen.
Hinweis: Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit.
Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen.
Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.
Bei Eheschließung oder Scheidung im Ausland empfehlen wir eine Anfrage an uns zu den erforderlichen Unterlagen.
Kosten
- Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00
- standesamtliche Trauung donnerstags und freitags: 45,00
- standesamtliche Trauung samstags: EUR 155,00 (Samstage ausschließlich wie im Traukalender aufgeführt)
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 90,00 (samstags 200 €)
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 30.01.2024 freigegeben.