Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
z.B. Verstöße gegen Polizeiverordnungen, das Gewerberecht, das Lebensmittelrecht, den Umweltschutz, das Abfallrecht, das Melderecht, das Schulgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz, das Pflegeversicherungsgesetz, das Güterkraftverkehrsgesetz, das Personenbeförderungsgesetz und das Fahrpersonalgesetz
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sie haben eine Ordnungswidrigkeit (außerhalb des Straßenverkehrsrechts) begangen.
Verfahrensablauf
Sie erhalten eine schriftliche Verwarnung (bis 55,00 €) oder nach Anhörung einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde. Bei Erhalt einer Verwarnung haben Sie die Möglichkeit, diese innerhalb einer Woche nach Zugang zu bezahlen. Auf die Anhörung hin haben Sie die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Dies können Sie auch online (siehe Kasten auf dem Anhörungsbogen).
Fristen
Die Verwarnung ist innerhalb einer Woche nach Erhalt zu bezahlen.
Die Bezahlung des Bußgeldbescheides ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft (2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides) fällig.
Erforderliche Unterlagen
Um Ihr Anliegen entsprechend zuordnen zu können, ist es wichtig, dass Sie unser Schreiben bzw. das Aktenzeichen griffbereit haben.
Kosten
Bei einem Bußgeldbescheid kommen 25,00 € Gebühren und 3,50 € Auslagen zur festgesetzten Geldbuße hinzu.
Rechtsgrundlage
- §§ 56, 57, 105, 107 OWiG
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.03.2018 freigegeben.