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Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule
Bissierstraße 17
79114 Freiburg
0761 2017741
fwg@freiburger-schulen.bwl.de
Max-Weber-Schule
Fehrenbachallee 14
79106 Freiburg
0761 2017801
max-weber-schule@freiburger-schulen.bwl.de
Merian-Schule
Rheinstraße 3
79104 Freiburg
0761 2017781
Aussenstelle: Kirchstraße 4
verwaltung@merian.fr.bw.schule.de
Gertrud-Luckner-Gewerbeschule
Bissierstraße 17
79114 Freiburg
0761 2017853
Aussenstelle: Kirchstraße 4
0761 2017873
glg@freiburger-schulen.bwl.de
Walther-Rathenau-Gewerbeschule
Friedrichstr. 51
79098 Freiburg
0761 2017942
wrg@freiburger-schulen.bwl.de
Weitere Informationen
Eine Übersicht über mögliche Bildungswege und Abschlüsse an den acht städtischen beruflichen Schulen in Freiburg bietet die Webseite
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung an unsere Beruflichen Gymnasien und ausgewählte Berufskollegs erfolgt ab Ende Januar bis März über ein zentrales ONLINE-Verfahren. Die entsprechende Webseite erreichen Sie unter
Die Anmeldungen für alle anderen Schularten erfolgen an der Schule direkt, entsprechende Informationen erhalten
Sie über die Sekretariate.
Freie Christliche Schule
Evangelische Bekenntnisschule mit allen Schularten und gemeinsamer Orientierungsstufe in privater Trägerschaft
Wirthstraße 30
79110 Freiburg
0761 89777-11
info@fcs-freiburg.de
Die beruflichen Gymnasien bieten Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Schularten die Möglichkeit, über die dreijährige gymnasiale Oberstufe das Abitur zu erreichen. Im Unterschied zum allgemein bildenden Gymnasium haben sie einen berufsbezogenen Schwerpunkt. In die beiden sechsjährigen beruflichen Gymnasien Freiburgs können Schülerinnen und Schüler aller Schularten nach Abschluss der Klasse 7 wechseln.
Mögliche Schulabschlüsse
Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen und der sechsjährigen Aufbauform bereitet die Schülerinnen und Schüler auf das Studium an der Hochschule und – durch seine fachlichen Ausrichtungen – in besonderer Weise auf das Berufsleben vor. Absolventinnen und Absolventen des Beruflichen Gymnasiums erhalten das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife. Es ist bundesweit anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann den Schülerinnen und Schülern, die nach Abschluss der Jahrgangsstufe 1 die Schule verlassen, der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Das Fachhochschulreifezeugnis kann dann ausgehändigt werden, wenn ein ergänzender beruflicher Teil erworben wurde. Schülerinnen und Schüler des sechsjährigen Beruflichen Gymnasiums erwerben nach der Mittelstufe bei Versetzung in Klasse 11 einen dem mittleren Schulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.
Eingangsklasse erleichtert den Start
In der Eingangsklasse der dreijährigen beruflichen Gymnasien (Klasse 11) werden die unterschiedlichen Wissensstände der Schülerinnen und Schüler aneinander angeglichen. Zudem bereitet sie auf die Anforderungen und die Wahlmöglichkeiten in den Jahrgangsstufen 1 und 2 vor. Je nachdem, ob die Schülerinnen und Schüler bereits eine zweite Fremdsprache erlernt haben, können sie diese fortführen oder neu beginnen, um die Voraussetzungen für die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Zugangsvoraussetzungen
Für das dreijährige berufliche Gymnasium ist ein bestandener mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Pflichtfremdsprache muss ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht werden. Zudem muss jedes dieser Fächer mindestens mit „ausreichend“ benotet sein. Beim Wechsel von einem allgemeinbildenden Gymnasium ist das Versetzungszeugnis nach Klasse 11 (G9) oder Klasse 10/11 (G8) vorzulegen.
Um das sechsjährige berufliche Gymnasium zu besuchen, müssen Schülerinnen und Schüler von Gemeinschafts- oder Realschulen in allen Fächern Leistungen auf mittlerem oder erweitertem Niveau nachweisen und die Voraussetzungen nach der Multilateralen Versetzungsordnung erfüllen. Erfüllen sie diese nicht, ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler, die an der Gemeinschaftsschule, Realschule, Werkrealschule oder Hauptschule Leistungen auf grundlegendem Niveau erbracht haben. Für diese Aufnahmeprüfung gelten die Bestimmungen der Multilateralen Versetzungsordnung. Für den Wechsel von einem allgemeinbildenden Gymnasium ist ein Versetzungszeugnis nach Klasse 8 ausreichend.
Die Zugangsvoraussetzungen bei den beruflichen Gymnasien können geringfügig variieren. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls vor Ort oder auf der Internetpräsenz der Schule.