Das Regierungspräsidium Freiburg hat in dieser Woche die von der Stadt beantragte artenschutzrechtliche Ausnahme zur Umsetzung des Bebauungsplans „Dietenbach – Am Frohnholz“ für 14 geschützte Arten erteilt.
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Für den neuen Stadtteil Dietenbach wird die Stadtbahn aus dem Rieselfeld heraus verlängert. Dafür möchte die Stadtverwaltung mehr über die derzeitige Nutzung des Freiraums am Bollerstaudengraben / Bollerstaudenweg erfahren. Deshalb führt ein von der Stadt Freiburg beauftragtes Büro vom 10. bis 16. Juni eine Umfrage vor Ort durch. Persönliche Daten werden nicht abgefragt.
Derzeit versendet die Stadt Freiburg Briefe an Bürgerinnen und Bürger in Rieselfeld. Die Adressen wurden nach dem Zufallsprinzip aus dem Einwohnermelderegister ausgewählt, um das Interesse an der Mitarbeit an zwei Arbeitsgruppen innerhalb einer Veranstaltung am 24. Juni abzufragen. Fragen zur Einladung können an PG-Dietenbach@stadt.freiburg.de gerichtet werden.
Nachdem der Gemeinderat Ende Februar bereits die zweite Offenlage für den ersten Bebauungsplan ("Dietenbach - Am Frohnholz") beschlossen hat, geht jetzt auch der Entwurf des Bebauungsplans für die "Stadtbahn Dietenbach" in die Offenlage. Damit schafft die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine frühzeitige Anbindung des neuen Stadtteils mit der Stadtbahn.
Im Verfahren um den Gewässerausbau im Gebiet des neuen Stadtteils Dietenbach hat der VGH die Klage eines Umweltverbandes abgewiesen. Die Urteilsgründe decken sich weitgehend mit der bereits im Februar 2022 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, die es der Stadt ermöglicht hatte, den Gewässerausbau durchzuführen.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Trassenführung der geplanten Erdgashochdruckleitung am Rand des neuen Stadtteils Dietenbach grundsätzlich bestätigt. Die vom Regierungspräsidium erteilte „befristete Waldumwandlungsgenehmigung sei voraussichtlich rechtmäßig“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Die Rede des Bundeskanzlers anlässlich des Spatenstichs für den neuen Stadtteil findet sich unter bundeskanzler.de .
Mit einem symbolischen ersten Spatenstich von Bundeskanzler Olaf Scholz startet der Bau des neuen Stadtteils Dietenbach. Hier sollen rund 6.900 vor allem bezahlbare Wohnungen für etwa 16.000 Menschen entstehen. Damit ist Dietenbach eines der größten Städtebauprojekte Deutschlands.
Nachdem seit Jahresbeginn die ersten Erschließungsarbeiten für den neuen Stadtteil laufen, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Februar über den zweiten Entwurf des ersten Bebauungsplans für den neuen Stadtteil Dietenbach entscheiden. Damit ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einem sozialen, klimaneutralen und urbanen Stadtteil geschafft.
Mario Pfau wurde vom Gemeinderat am 30. Januar zum neuen Leiter der Projektgruppe Dietenbach (PGD) gewählt. Er übernimmt die Stelle von Rüdiger Engel und wird die Stelle zum 1. April 2024 antreten. Engel hatte die Leitung der PGD im Januar 2018 übernommen und wird Ende des Jahres in den Ruhestand gehen.
Der Transportnetzbetreiber für Gas, terranets bw, wird dieser Tage mit den Arbeiten für die Verlegung der Erdgashochdruckleitung beginnen. Der Anfangstermin der Arbeiten hat sich witterungsbedingt verschoben und steht daher noch nicht fest.
Mit dem Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2020 zum Stadtteil Dietenbach ist ein weiterer Meilenstein im Planungsprozess des neuen Stadtteils erreicht.
Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit die Auslobung für einen Wettbewerb zur Gestaltung des Quartiersplatzes mit Quartiershaus für den neuen Stadtteil Dietenbach beschlossen. Es handelt sich um einen Realisierungswettbewerb mit kombinierter freiraumplanerischer und hochbaulicher Aufgabenstellung.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dem Eilantrag des NABU stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die befristete Waldumwandlungsgenehmigung angeordnet. Für die Verlegung der Erdgashochdruckleitung müssen 3000 Quadratmeter Baumbestand im Langmattenwald gerodet werden, die vom Regierungspräsidium im August genehmigt wurden.
Wie die Stadtverwaltung bereits erklärt hat, wird es bis zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts keine Baumfällarbeiten im Langmattenwäldchen geben. Das Verwaltungsgericht hat gestern die aufschiebende Wirkung der Klage des NABU angeordnet. Hiervon sind aber nur die Arbeiten im Langmattenwald zur Erdgasleitung betroffen.
Wie die Stadtverwaltung bereits letzte Woche erklärt hat, wird es bis zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts keine Baumfällarbeiten im Langmattenwäldchen geben. Ein Ergebnis in dieser Sache wird Anfang kommender Woche erwartet.
Die Stadtverwaltung plant in Abstimmung mit der Firma Terranets BW die Verlegung der durch das Gebiet für den neuen Stadtteil Dietenbach verlaufenden Erdgashochdruckleitung. Hierfür müssen 3000 Quadratmeter Baumbestand im Langmattenwäldchen gerodet werden, die vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt wurden. Im Zuge eines Eilantrags des NABU beim Verwaltungsgericht Freiburg hat dieses darum gebeten, mit der Umsetzung der Genehmigung bis zum Abschluss der gerichtlichen Entscheidung zu warten.
Gut fünf Jahre nach dem Satzungsbeschluss für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Dietenbach beginnen in wenigen Wochen erste Erschließungsmaßnahmen für den neuen Stadtteil.
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