Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 3: Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage

Tennenbacher Straße 51 | Brühl

Bauherr: Martina Pleuger

Planverfasser: Manfred Adams-Pleuger

Protokoll

Die Beratung des vorgestellten Projektes erfolgt als Wiedervorlage einer Erstberatung in einer nicht öffentlichen Sitzung am 09.10.2014. Auf Grund der besonders prominenten Lage des Grundstücks und der erforderlichen Ensemblewirkung der Neubauten liegt ein seitens der Stadtplanung entwickeltes städtebauliches Konzept zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Plan-Nr. 5-60a vor. Aus Sicht des Gestaltungsbeirats sollten bei der weiteren Entwicklung des Projektes folgende Aspekte berücksichtig werden:
1. Gebäude an der Ecke Tennebacher Straße/Friedhofstraße
Die vom Stadtplanungsamt vorgesehene Gebäudekubatur sollte unbedingt eingehalten werden, weil sie in sinnvoller Weise die Größen und Proportionen der Nachbargebäude an der Tennenbacher Straße aufnimmt. Auf einen eingeschossigen Anbau - wie im Entwurf des städtebaulichen Konzeptes vorgesehen - sollte verzichtet werden, weil der Straßenraum durch diesen zu sehr eingeengt wird.
Besonders wichtig wird die architektonische Gestaltung des Gebäudes sein: Das Gebäude sollte ein städtisches Haus sein, das mit einem Walmdach versehen ist und damit sowohl zur Tennebacher Straße als auch zur Friedhofstraße einen Abschluss bilden kann. Mit städtischem Haus ist ein massives Gebäude gemeint, das eine Lochfassade aufweist und nicht, wie in den derzeitigen Darstellungen zu entnehmen, als ein in Montagebauweise erstelltes Haus wirkt.

2. Hofbebauung
Auch für die beiden Gebäude im Innenhof des Quartiers ist die Vorgabe des Stadtplanungsamtes zu befolgen.
Aus Sicht des Beirats wäre es vorteilhaft, wenn die beiden im Hof geplanten Neubauten als freistehende Häuser realisiert werden könnten. Dieser Realisierung spricht derzeit das funktionale Konzept dagegen, das im Erdgeschoss von einer Gewächshausnutzung ausgeht.
Was die Gestaltung der Dachflächen anbetrifft, sieht der Beirat die Möglichkeit sowohl einer Realisierung von Flachdächern als auch einer Realisierung von geneigten Satteldächern. Bei einer Realisierung von Satteldächern ist auf die Höhenentwicklung der Gebäude zu achten. Besonders kritisch wäre die Höhe eines Satteldachhauses, das beim städtebaulichen Konzept als dreigeschossiges Haus im rückwertigen Hofbereich ausgewiesenen ist.
Bezogen auf die architektonische Haltung wäre hier, im Gegensatz zum Gebäude an der Straßenecke, die Realisierung von Holzgebäuden wie sie in der Planung in ihren Grundzügen bereits vorgestellt sind durchaus denkbar.
Die weitere Planung sollte in enger Abstimmung mit den städtischen Ämtern erfolgen. Nicht erkennbar ist derzeit beispielsweise die Erschließung, Lage und die Größe der Tiefgarage.
Nach der Konkretisierung der Planung, insbesondere des Gebäudeentwurfs, bittet der Beirat um eine erneute Vorlage des spannenden Projektes. Um die städtebaulichen und freiraumplanerischen Aspekte beurteilen zu können, wird um die Erstellung eines Modells gebeten, das die Neubauten im stadträumlichen Kontext zeigt.
Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrin für das konstruktive Gespräch und wünscht dem schönen Projekt eine gute weitere Entwicklung.