26. Sitzung | 27. September 2018, 14 Uhr
TOP 2: Erweiterung des WaldHauses an der Wonnhalde mit einem Neubau
Wonnhaldestraße 6 | Günterstal
Bauherr: Stiftung Waldhaus, Städtisches Forstamt
Planverfasser: stocker.dewes architekten bda
Protokoll
Das vorhandene Waldhaus ist im landschaftlich außergewöhnlich reizvollem Freiraum klar verortet. Es ist von guter Präsenz und hoher architektonischer Qualität. Vor diesem Hintergrund lassen sich folgenden Anforderungen für einen Neubau ableiten: Der Neubau muss sich an diesem Niveau orientieren und sich dabei dem Bestandsbau räumlich unterordnen, sodass keine Konkurrenz entstehen kann. Gleichwohl muss er mit eigener Adresse gut auffindbar sein und in einen sinnvollen baukörperlichen Dialog mit dem Bestandsbau treten. Dabei sollten klar definierte Außenräume unter Einbeziehung des Waldrandes entstehen. Weiterhin muss der Neubau eine klare baulich-strukturelle Typologie im Zusammenspiel mit der Einfügung in das Hanggelände entwickeln.
Diese Anforderungen erscheinen mit dem vorgeschlagenen Gebäude und seiner Verortung noch nicht erfüllt. Der Gestaltungsbeirat rät dringend dazu, andere Standorte innerhalb des Geländes zu untersuchen. Der Baukörper sollte eine klare rechtwinklige Struktur aufweisen, die mit der inneren Ordnung des Bestandsbaus korrespondiert. Zwischen den Gebäuden sollte sich der bereits angelegte terrassierte Freiraum aufspannen. Eine Parallelstellung des Neubaus in angemessenem Abstand zum Bestandsbau hangaufwärts birgt großes Potential zur Erfüllung der genannten Anforderungen.
Am vorgestellten Entwurfskonzept können weder die Verortung noch der Gebäudeumriss und die Grundrissordnung (Nebenräume zum terrassierten Freiraum etc.) überzeugen. Darüber hinaus ist die Ausrichtung quer zu den Höhenlinien in funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht ungünstig (Belichtung der Räume und der massive Eingriff in die Topografie).
Das gewählte Konstruktionsmaterial Holz entspricht der Aufgabe und dem Ort und sollte geometrisch konsequent und strukturell klar eingesetzt werden. Dies würde auch zu wesentlich wirtschaftlicheren Lösungen führen.
Der Gestaltungsbeirat sieht einer Wiedervorlage am 29.11.2018 erwartungsvoll und angesichts der überaus reizvollen Planungsaufgabe zuversichtlich entgegen.