28. Sitzung | 21. März 2019, 14 Uhr
TOP 1: Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
Merzhauser Straße 16 | Unterwiehre
Bauherr: Fa. GEBA SF Bau GmbH, Herr Gehri
Planverfasser: Arch. Kübler, BARTON S-ASS Architekten GmbH, Freiburg
Protokoll
Die Vorstellung des Projektes Merzhauser Straße 16 erfolgt in einem frühen Planungsstadium, was vom GBR sehr begrüßt wird, da es eine konstruktive Diskussion an einem, für die Stadt Freiburg, städtebaulich enorm wichtigen Ort ermöglicht. Hier kann ein Stück Stadtreparatur erreicht werden.
1. Städtebau und Verkehr
Mit einer Neubauplanung auf dem Grundstück kann eine städtebauliche Aufwertung dieses „Unortes“ erfolgen, unabhängig von der Anzahl der Geschosse, als auch der Stellung des Gebäudes.
Hinsichtlich der Nachbarbebauung/Hinterlieger und den Umgang damit sollte ein Lärmgutachten erstellt und ein Nachweis der Sonnenstände/Belichtung geführt werden. Die Definition der neuen Gebäudehöhe sollte in Abhängigkeit zu dem Ergebnis der Untersuchungen sowie in Abhängigkeit der Höhe der Umgebung unter weitreichenderer Betrachtung über die Straße hinweg stehen.
Die Erschließung der Stellplätze in der Tiefgarage sollte über die vorhandene TG-Zufahrt des Nachbargrundstückes erfolgen. Eine weitere Zufahrt über die Merzhauser Straße direkt auf das Grundstück ist nicht empfehlenswert. Die im Bestand vorzufindende Trennung von Fuß- und Radweg wird als nicht sinnvoll erachtet. Bei der Neuplanung dieses Stadtraumes sollte der Fußweg parallel zum Radweg geführt werden. In Abstimmung mit dem Garten- und Tiefbauamt kann ggfs. ein kombinierter Rad-Fußweg entwickelt werden, der einen insgesamt geringeren Querschnitt aufweist.
2. Architektur
Der GBR kann sich eine höhere Bebauung vorstellen, als dies derzeit im B-Plan vorgesehen ist, wie unter Punkt 1 beschrieben unter Beachtung der Qualität der Tageslichtnutzung und möglichen Schallschutzes bei den Nachbarbauten. In Bezug auf die Lage des Neubaus werden verschiedene Lösungsansätze gesehen, diese kann sich verschieben. Auch die Ausbildung der Kubatur und der Grundrisse sollten offen weiterentwickelt werden (Varianten der Gebäudetypologie, des Volumen etc.) Das Gebäude sollte keine Rückseiten aufweisen. Das Erdgeschoss sollte möglichst transparent ausgeführt werden. Eine klare Adressbildung wäre wünschenswert. Das Zusammenspiel der Nutzungen zwischen Gewerbe/Gastronomie im EG und studentischem Wohnen wird positiv beurteilt.
3. Freiraum
Für die weitere Attraktivierung des Projektes sollte ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan aufgestellt werden, um einen wertvollen Außenraum zwischen der Nachbarbebauung im Norden und Westen zu entwickeln. Auch der östlich gelegene Rad- und Fußweg erfordert eine angemessene Gestaltung
Eine Mehrfachbeauftragung mit den genannten Parametern könnte das Potential des Projektes am besten aufzeigen und sollte für dieses wichtige Projekt das Ziel sein. Eine offene, experimentelle Herangehensweise kann gute Argumente für den weiteren Planungsprozess liefern. Die beschriebenen Untersuchungen hinsichtlich des Lärms, der Belichtung und der Ausbildung der Fassaden bezgl. Lärmschutz und Durchlüftung sollten u.a. Grundlage der Mehrfachbeauftragung sein.
Der GBR wünscht dem Projekt einen guten Verlauf und wird es gerne weiter begleiten und unterstützen, in Abhängigkeit der Umsetzung einer Mehrfachbeauftragung in Form einer Wiedervorlage.