29. Sitzung | 23. Mai 2019, 14 Uhr
TOP 1: Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
Reinhold-Schneider-Straße 2 | Littenweiler
Bauherr: BGV KG; Frau Brenzinger-Bartelt
Planverfasser: Brenzinger-Bartelt Architekten
Protokoll
Derzeit befindet sich auf dem Grundstück eine eingeschossige Bebauung die als Lebensmittelmarkt genutzt wird. Der bauliche Zustand des Gebäudes ist marode, die technischen Anlagen laufen nur noch mit einer Sondergenehmigung. Aus diesem Grund strebt die Brenzinger Grundstücksverwaltung einen Neubau an dieser städtebaulich wichtigen Stelle an. Im Baufluchtenplan ist an dieser Stelle eine Grünfläche festgesetzt, die jedoch bereits durch den existierenden Bau überbaut wurde. Die Umgebung ist durch klassisch additive Zeilenbauten, Reihenhäuser sowie einem Hochpunkt mit neun Geschossen geprägt.
Bei Variante 1 handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit integriertem Einzelhandelsmarkt. Der Einzelhandelsmarkt wird als eingeschossig – flächiger Bau im Erdgeschoss ausgebildet. Die Geschossfläche der Einzelhandelsnutzung beträgt 1235,0 qm. Der Eingang ist an der Reinhold-Schneider-Straße angelegt, in der Ecke sitzt ein Backshop. Entlang der Kappler Straße werden Nebenräume angesiedelt. Die Anlieferung sowie die Tiefgaragenabfahrt befinden sich am nördlichen Grundstücksende, abgehend von der Reinhold-Schnedier-Straße.
Darüber erstreckt sich L- förmig ein zu den Rändern hin abgetreppter Baukörper. Die Geschosszahl pendelt zwischen I und IV Geschossen, jedoch muss beachtet werden dass das Erdgeschoss aufgrund seiner Nutzung überhöht ausgebildet werden muss und nahezu der Höhe von zwei Wohngeschossen entspricht. Aufgrund der sensiblen Nachbarschaft wird ein abgetreppter Baukörper vorgeschlagen, dessen so ausgebildeten Terrassen der Außenraumqualität der Wohnungen zugute kommen sollen. Es entsteht somit eine Baukörperform die eine bauliche Betonung der Straßenkreuzung erzeugt.
Im Außenbereich werden parallel der Reinhold-Schneider-Straße auf eigenem Grundstück eine Reihe oberirdischer Kurzzeitparkplätze vorgeschlagen. Hierdurch rückt die Vorderkante des Bauwerks deutlich von der Straße ab.
Variante 2 sieht keinen Einzelhandel vor, hier besteht die Nutzung aus reinem Geschosswohnungsbau. Der Baukörper ist U- förmig um einen nach Norden hin offenen Hof angelegt. Entlang der Kappler Straße folgt der Baukörper mit einem Knick der gerundeten Straßensituation. Die Geschossigkeit steigt von drei Geschossen an den Grenzen bis zu einer fünfgeschossigen Bebauung entlang der Reinhold-Schneider-Straße auf. Die Tiefgaragenabfahrt befindet sich an der nördlichen Grundstücksgrenze. Eine Öffnung zur Kappler Straße verbindet den Innenhof mit dem öffentlichen Raum.
Stellungnahme GBR:
Der GBR begrüßt die angestrebte räumliche und nutzungstechnische Aufwertung dieses für den Stadtteil Littenweiler wichtigen Ortes. Insbesondere von Seiten des Stadtplanungsamtes wird die Erneuerung und Erweiterung des Vollsortimenters begrüßt, insbesondere das erst kürzlich aktualisierte Zentrenkonzept der Stadt Freiburg stützt diesen Standort. Daher wird sowohl von der Stadtplanung als auch von den Mitgliedern des GBR die vorgestellte Variante 1 bevorzugt.
Die generelle Herangehensweise und Haltung der Verfasser zur städtebaulich – architektonischen Ausformulierung dieses Ortes ist in beiden Varianten gut nachvollziehbar und wird begrüßt. Sowohl die Gebäudehöhen als auch die städtebaulichen Grundformen sind dem Ort angemessen und richtig eingesetzt.
Folgende Punkte sollten von den Entwurfsverfassern in der weiteren Bearbeitung beachtet werden:
- GBR bevorzuget die weitere Verfolgung der Variante 1 mit der Integration des Einzelhandels in ein Wohngebäude.
- Das Gebäude sollte als einheitliches städtisches Haus entwickelt werden, in welches die unterschiedlichen Funktionen unaufgeregt integriert werden.
- Das Abrücken des Baukörpers (wegen der vorgelagerten Parkplätze von der Reinhold-Schneider-Straße) sollte vermieden werden, eventuell durch eine Integration der Kurzzeitstellplätze in den Baukörper hinein.
- Analog zur horizontal gelagerten Nachbarbebauung sollte ein möglichst ruhiger, mit wenig Abtreppungen und Terrassen ausgestatteter Baukörper entstehen: ein großes „L“ oder vielleicht die „U- Bauköperform“ von Variante 2 mit integrierter Marktfläche. Entlang der Kappler Straße ist eventuell eine viergeschossige Bebauung vertretbar.
- Die gelungene „Knickform“ entlang der Kappler Straße von V 2 sollte auch in der Marktvariante Anwendung finden.
- Eine überdachte Tiefgaragenabfahrt ist städtebaulich wünschenswert und schafft die Voraussetzung für eine gute Nachbarschaft
Der GBR wünscht dem Projekt eine weitere gute Entwicklung und bittet um eine Wiedervorlage.