Pressemitteilung vom 24. Oktober 2024

Um Rückstände weiter abzubauen: Städtische Wohngeldstelle ist vom 4. bis 15. November erneut nur eingeschränkt erreichbar

Die Abteilung Wohngeld und Wohnungssuche des Amtes für Soziales ist von Montag, 4., bis Freitag, 15. November, nochmals nur per E-Mail oder Post erreichbar, nicht telefonisch und nicht persönlich. In dieser Zeit gibt es keine Vor-Ort-Termine.

Damit erhofft sich die Verwaltung den deutlichen Abbau der Antragsrückstände im Bereich Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine, insbesondere die Erledigung schon älterer Anträge. Aktuell liegen im Bereich Wohngeld noch rund 5.000 offene Anträge vor, seit April geht die Zahl jedoch zurück.

Die Verwaltung hat innerhalb eines Jahres schon drei Mal diese Maßnahme ergriffen, so dass die Abteilung für je zwei Wochen nur per E-Mail oder Post zu erreichen war.

Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 hat sich der Eingang der Wohngeldanträge deutlich erhöht. Insgesamt wurden im Jahr 2023 über 12.000 Anträge auf Wohngeld und Lastenzuschuss gestellt.

Das ist eine immense Herausforderung für die zuständige Abteilung im Amt für Soziales. Durch eine massive Erhöhung der Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein hat sich auch die Anzahl dieser Anträge erhöht. Die Abteilung hat darauf mit unterschiedlichen organisatorischen, strukturellen und inhaltlichen Maßnahmen reagiert.

Durch die geplante eingeschränkte Erreichbarkeit wird die reine Zeit zur Bearbeitung der Anträge erhöht. Die für Wohngeld zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung werden dabei in vier Teams aufgeteilt.

Jedes Team kümmert sich um einen Schwerpunkt, z.B. komplexe Anträge aus dem Zeitraum vor der Wohngeldnovelle. Komplex sind z.B. Anträge aus Haushalten, die zwischenzeitlich (mehrmals) umgezogen sind, wechselnde Haushaltsmitglieder und Einkommen haben oder in denen sich die berufliche Situation verändert hat. Diese Anträge erfordern viel Recherche und damit eine intensivere Bearbeitung.

Veröffentlicht am 24. Oktober 2024