Das damals neue Konzept der Stadtteilleitlinien wurde im Jahr 2011 erstmals im Stadtteil St. Georgen erprobt. Das Ziel war es, ein schlankes Planungsdokument zu erarbeiten, welches dann in den kommenden 10 bis 15 Jahren als roter Faden für die Entwicklung des Stadtteils St. Georgen dienen sollte. Der Startschuss für die Bürgerbeteiligung fiel im Mai 2011 mit einer Auftaktveranstaltung, an deren Ende sich themenbezogene bürgerschaftliche Arbeitsgruppen bildeten, die dann bis November 2011 aktiv waren und dabei von der Verwaltung fachlich und organisatorisch unterstützt wurden. Zum Abschluss dieser Arbeitsphase wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Januar 2012 Baubürgermeister Martin Haag überreicht und danach von der Verwaltung gebündelt sowie fachlich aufbereitet und verwaltungsintern abgestimmt. Den Abschlussbericht der Stadtteilleitlinien St. Georgen finden Sie unter diesem Link als Teil der betreffenden Beschluss-Drucksache.
Projektliste für den Umsetzungsfonds
Der Gemeinderat beschloss die Stadtteilleitlinien St. Georgen im Juli 2012 als städtebauliche Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und zudem einen Umsetzungsfonds von 55.000 €. Dieser Betrag entsprach 5€ je Einwohner_in und sollte die zeitnahe Umsetzung von wichtigen kleineren Maßnahmen oder Projekten aus den Stadtteilleitlinien finanzieren. Um eine Projektliste zu erarbeiten, führte der Bürgerverein St. Georgen im Oktober 2012 einen Bürgerworkshop durch. Hierzu können Sie in der betreffenden Info-Drucksache unter diesem Link mehr erfahren. Folgende Priorisierung wurde im Workshop erarbeitet
Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die zukünftige Nutzung des Stubenareals
Gestaltung des Uffhauser Platzes (auch „Terlaner Platz“ genannt)
Grünes Band am Dorfbach (planerische Sicherung)
Umsetzung und weitere Schritte
Ende Juni 2013 ist die Erarbeitung des mit erster Priorität versehenen Entwicklungskonzeptes für das Stubenareal an das Architekturbüro Sutter3 KG vergeben worden und im Jahr 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Stube-Areal saniert und zu einem Kultur- und Vereinshaus für St. Georgen umgebaut werden soll. Rund 8,5 Millionen Euro hat die Stadt Freiburg in eine grundlegende Sanierung, inklusive eines innovativen Energiekonzepts, investiert. Die St. Georgener Stube wurde im Dezember 2022 eröffnet und umfasst unter anderem soziale Infrastruktur für die Vereine und Menschen im Stadtteil.
Im August 2022 haben die Arbeiten zum Umbau des Uffhauser Platzes angefangen. Nach siebenmonatiger Sanierung wurde der Platz im März 2023 eröffnet. Der Platz soll ein Ort der Begegnung sein, an dem man sich treffen, ausruhen und sich miteinander unterhalten kann. Der Narrenbrunnen wurde renoviert und wieder aufgestellt. Auch der Narrenbaum oder ein Weihnachtsbaum werden dort ihren Platz finden. Gleichzeitig wurden die beiden Bushaltestellen an der Schneeburgstraße barrierefrei umgebaut.
Das „Grüne Band“ wird u.a. mittels Bebauungspläne planerisch gesichert. Auch wurde das Band u.a. in den Perspektivplan Freiburg 2030 als Teil des Entwicklungsbereichs „D: Sportpark Bozener Straße, Dorfbach St. Georgen, Haslach Gartenstadt“ aufgenommen. Der Spielplatz am St. Georgener Dorfbach wurde bereits saniert und erweitert.
Die Projekte
Die Stadtteilleitlinien als Leitbild für die räumliche Entwicklung
Die Stadtteilleitlinien sind das Leitbild für die strukturelle Weiterentwicklung des Stadtteils St. Georgen in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Die adäquate öffentliche Freiraumversorgung und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sollen dabei - wie im Perspektivplan Freiburg 2030 formuliert - gleichwertig und vorrangig betrachtet werden. Im Ergebnis ist dieses informelle Planungskonzept auch ein wichtiger Baustein für den neuen Flächennutzungsplan Freiburg 2040 mit integriertem Landschaftsplan. Die Stadtteilleitlinien werden auch bei Bebauungsplanverfahren, wie zum Beispiel für einen Bereich an der Basler Landstraße, berücksichtigt.
Download
Info-Drucksache G-13/104Umsetzungsfonds Stadtteilleitlinien (STELL) St. GeorgenPriorisierungsliste der Bürgerschaft Drucksache G-12/128 Stadtteilleitlinien St. Georgen und Umsetzungsfonds Stadtteilleitlinien (STELL) a) Kenntnisnahme des Planungsdokuments Stadtteilleitlinien St. Georgen und Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Satz 11 BauGB b) Einrichtung des Umsetzungsfonds Stadtteilleitlinien